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Ab wann ist der Energiepass für Häuser Pflicht?

gefragt von Karola44 am 04.06.2008 um 10:23 Uhr

Wir überlegen ein Haus zu kaufen, doch dieses hat noch keinen Pass. Kann es sein, dass es nicht mehr lange dauert, bis das Pflicht ist? Dann würden wir den Verkäufer nämlich bitten den Pass noch machen zu lassen.


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anonym
beantwortet von motzki am 4. Juni 2008 10:26
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Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 4. Juni 2008 10:29

Einführung wurde verschoben auf den 1. Juli 2008

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 4. Juni 2008 10:31

Mist, wollte eigentlich Manu kommentieren...


manu1979
beantwortet von manu1979 am 4. Juni 2008 10:26
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Ist Pflicht bei Verkauf und Vermietung; Ab 01.01.08 für Gebäude BJ < 1965 AB 01.01.09, für alle jüngeren Gebäude.


tradaix
beantwortet von tradaix am 4. Juni 2008 10:30
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Energiepass – Wann & Wer? Energiepass Pflicht für alle Gebäude

Bei Neubauten ist der Energieausweis schon heute Pflicht, ab Mitte 2008 ist der Energieausweis auch für Altbauten Pflicht.Ab Mitte 2008 besteht Energiepass Pflicht für Wohnraum und öffentliche Gebäude in Deutschland. Betroffen sind vor allem Häuser, die älter als 12 Jahre sind…

Gesetzesgrundlage des Energieausweis

Das Energiepass Gesetz ist in Deutschland die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie fasst die Vorschriften zum Wärmeschutz und zur Anlagentechnik in Gebäuden zusammen. Mit der neuen EnEV von 2007 werden Bestimmungen der Europäischen Union umgesetzt. Die EU hat festgelegt, dass alle Gebäude – also auch Altbauten und Nicht-Wohnhäuser – energetisch erfasst werden sollen (Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002).

Gibt es Unterschiede in der Energiepass Pflicht?

Nicht alle Gebäudetypen müssen den Energieausweis zum selben Datum einführen.

Welche Häuser brauchen einen Energieausweis ab wann?

Wohngebäude bis Baujahr 1965 brauchen den Energiepass ab dem 1.7.2008. Alle anderen Wohngebäude ab dem 1.1.2009. Nicht-Wohngebäude brauchen den Energiepass ab dem 1.7.2009.

Welche Häuser sind von der Energiepass Pflicht ausgenommen?

Denkmalgeschützte Häuser, kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, vorübergehend aufgestellte Gebäude wie Zelthallen, nicht dauerhaft beheizte Gebäude wie Ferienhäuser und Spezialgebäude wie Ställe oder Gewächshäuser brauchen keinen Energieausweis, bzw. für sie gelten Sonderregeln.

(energiesparen-im-haushalt.de)


anonym
beantwortet von Ratgeberle am 4. Juni 2008 11:39
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Was bitte soll der Energiepass denn aussagen, was Du nicht anhand der Energiekostenrechnungen der letzten Jahre sehen könntest? Es sei denn, Du unterstellst dem Verkäufer, dass er jahrelang gefrohren hat, um Euch zu täuschen?


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. November 2008 09:48
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Es gibt zwei Sorten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Seit dem 01.10.08 kannst Du Dir nur noch die Bedarfsausweise ausstellen lassen. Im Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Er ist aufwändiger als der Verbrauchsausweis und damit auch teurer. http://www.wohnung.com/umweltsuender-immobilie/

Nur wenn die Wohnung neu vermietet oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkauft werden soll, muss ein Energieausweis erstellt werden. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt keinen Energieausweis. Der Energieausweis wurde schrittweise ab dem 1. Juli 2008 eingeführt, es gilt: Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2008 Alle anderen Wohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Januar 2009 Nichtwohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2009


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