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Ab wann ist der Besitz eines Klappmessers legal?

Frage von casedogg casedogg

das oben sagt alles :-)

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Antworten (10)

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    Antwort von Default Default
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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Klappmesser mit feststehender Klinge, also mit Arretierung, sind grundsätzlich verboten. Klappmesser mit einer Klingenlänge von max. 14cm fallen nicht unter das Waffenrecht.

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Ist meines Wissens nicht ganz richtig. Ausser es hat sich seit 1.4.2008 wieder was in Sachen Gesetzeslage getan:

    http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

    Kommentar von Jaunty JauntyJaunty

    Hast recht, ich habs nochmal nachgelesen. Gruß Jaunty

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    Antwort von twobees twobees

    default hat recht und ist kein schwätzer. erfreulich das wenigstens bei dieser frage ein paar leute dabei sind, die wenigstens versuchen eine ernsthafte antwort zu geben!

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    Antwort von Vivien1983 Vivien1983

    Jepp und 10 cm Schneidenlänge. Bis dahin ist es erlaubt.

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    Antwort von wuseldusel wuseldusel

    Ein einfaches Klappmesser kann man noch kaufen. Spring- und Butterflymesser sind verboten. Für Klappmesser gibt es, so meine ich zumindest, nur eine Längenbegrenzung.

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    Antwort von nsx280 nsx280
    Kommentar von Monsterschaf MonsterschafMonsterschaf

    Hin und wieder auch mal auf das Datum gucken. Die Rechtslage von 2002/2003 ist definitiv überholt.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Überhaupt nicht.

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Unsinn!

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    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    gar nicht

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Unsinn!

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    Antwort von 2ello 2ello

    wenn du eine waffenbesitzkarte besitzt

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Unsinn!

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Nie!

    Kommentar von Default DefaultDefault

    Unsinn!

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