das oben sagt alles :-)
Ab wann ist der Besitz eines Klappmessers legal?
Antworten (10)
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2Antwort von
DefaultDefault
Guckst Du hier:
Die Rechtslage - WaffG und Messer
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.p...
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2Antwort von
JauntyJaunty
Klappmesser mit feststehender Klinge, also mit Arretierung, sind grundsätzlich verboten. Klappmesser mit einer Klingenlänge von max. 14cm fallen nicht unter das Waffenrecht.
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1Antwort von
twobeestwobees
default hat recht und ist kein schwätzer. erfreulich das wenigstens bei dieser frage ein paar leute dabei sind, die wenigstens versuchen eine ernsthafte antwort zu geben!
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wuselduselwuseldusel
Ein einfaches Klappmesser kann man noch kaufen. Spring- und Butterflymesser sind verboten. Für Klappmesser gibt es, so meine ich zumindest, nur eine Längenbegrenzung.
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nsx280nsx280
Kommentar von
MonsterschafMonsterschaf Hin und wieder auch mal auf das Datum gucken. Die Rechtslage von 2002/2003 ist definitiv überholt.
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0Antwort von
2ello2ello
wenn du eine waffenbesitzkarte besitzt
Kommentar von
DefaultDefault Unsinn!
Ist meines Wissens nicht ganz richtig. Ausser es hat sich seit 1.4.2008 wieder was in Sachen Gesetzeslage getan:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Hast recht, ich habs nochmal nachgelesen. Gruß Jaunty