gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!
33 

Ab wann ist de Tatbestand "Rufmord" erfüllt?

gefragt von bernhardi am 09.08.2007 um 8:00 Uhr

Bei uns im Dorf gibt es zur Zeit einige Streithähne. Doch langsem geht es zu weit. Es werden Zettel an den Bäumen mit Foto einer Involvierten aufgehangen, auf denen alle ihre "Sünden" aufgeführt sind! Hört sich schon an wie in einem schlechten Film, nicht wahr? Meine Frage: Ist das Rufmord?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (8938)
Streit (138)
Rufmord (7)
ähnliche Fragen

Reply


Kabark
beantwortet von Kabark am 9. August 2007 08:04
12x
Thumb_up

Den Tatbestand des "Rufmordes" gibt es nicht, das ist Umgangssprache. Was hier zur Anwendung kommen könnte, wäre Verleumdung (§186 StGB) oder üble Nachrede (§187 StGB). Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche Meinung. ;-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. August 2007 12:02
4x
Thumb_up

Früher hiess das "jemanden an den Pranger stellen".

Das war eine offizielle Strafe, aber wenn jemand so etwas privat veranstaltet, dann ist das nicht nur kindisch, sondern eindeutig auch ungesetzlich - der "Geschädigte" kann sich also dagegen wehren.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. August 2007 08:04
3x
Thumb_up

als Rufmord würde ich es nicht bezeichnen, eher ls totale Schwachsinnigkeit von Erwachsenen, die nicht in der Lage sind, Konflikte auf eine vernünftige Art zu lösen. Manche kommen dabei ganz schnell ins Sandkastenalter zurück: der hat mir meine Schippe weggenommen


saphira
beantwortet von saphira am 10. August 2007 00:14
1x
Thumb_up

Die Betroffene kann die ausgehangenen Zettel einsammeln und bei der Polizei Anzeige gegen Anonym stellen. Die Polizei soll den Übeltäter ermitteln. Die Anzeigende kann mögliche Verdächtige bei der Polizei angeben, bei denen fragt die Polizei nach. Falls die Anzeigende noch andere Beweise sammeln kann oder herausfindet wer dahinter steckt, kann die Anzeige gezielt gegen den Übeltäter gerichtet werden. Solch öffentliche Diskreditierung ist eine Straftat (Beleidigung). Wenn die veröffentlichen "Sünden" nicht zutreffen, ist es zudem eine bestrafbare Verleumdung. Ggfs. bei der zuständigen Polizei weiteres nachfragen. Vielleicht sind der dortigen Polizei die Schmähblätter schon bekannt.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.