Samir61 am 13.04.2009 um 16:26 Uhr
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Liebe/r Samir61,
wenn Du hilfreiche Antworten und ernstgemeinten Rat suchst, solltest Du Deine Frage(n) künftig im Beschreibungsfeld mehr präzisieren. Bitte achte in Zukunft darauf.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Und viele Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support

Bier und Wein ab 16
Weinbranthaltiges Ab 18
.
1: Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2: 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

ab 00:00 uhr
Igitta am 13. April 2009 16:36 Besser hätte ich es nicht schreiben können. 20 DH's von der Igitta.

Ab 4
Bild/er:
5 nach 9 ?? ^^
digiritter am 13. April 2009 16:32 Das ist die Bier-Zeit-Rechnung ^^
Na, wenn DAS hier nicht DIE Topantwort wird:
Jugendschutzgesetz :)
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf
Einfach mal hier lesen ;)

alkohol darfst du konsumieren wenn du volljährig bist-also 18
bier und bier mischgetränke ab 16 alles andere ab 18 aber am besten erst garkeinen trinken
Alkopops sind Mischgetränke, Longdrinks auch, und beides ist ab 18.
Haha, den Link wollt ich auch posten eben ^^
Hallo Nudelsternchen ;)