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Antworten (9)
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4Antwort von
NudelsternchenNudelsternchen
Bier und Wein ab 16
Weinbranthaltiges Ab 18
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1: Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2: 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenweder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Kommentar von
spurkelspurkel Haha, den Link wollt ich auch posten eben ^^
Hallo Nudelsternchen ;)
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3Antwort von
holschholsch
ab 00:00 uhr
Kommentar von
IgittaIgitta Besser hätte ich es nicht schreiben können. 20 DH's von der Igitta.
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2Antwort von
digiritterdigiritter
Kommentar von
spurkelspurkel 5 nach 9 ?? ^^
Kommentar von
digiritterdigiritter Das ist die Bier-Zeit-Rechnung ^^
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1Antwort von
spurkelspurkel
Na, wenn DAS hier nicht DIE Topantwort wird:
Jugendschutzgesetz :)
http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_alkohol.pdf
Einfach mal hier lesen ;)
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0Antwort von
kuchenfee1977 bier und bier mischgetränke ab 16 alles andere ab 18 aber am besten erst garkeinen trinken
Kommentar von
spurkelspurkel Alkopops sind Mischgetränke, Longdrinks auch, und beides ist ab 18.
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Liebe/r Samir61,
wenn Du hilfreiche Antworten und ernstgemeinten Rat suchst, solltest Du Deine Frage(n) künftig im Beschreibungsfeld mehr präzisieren. Bitte achte in Zukunft darauf.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Und viele Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support