Wann muss der Vermieter die Heizung anschalten, gibt es da gesetzliche Regelungen oder ist es dem Vermieter selbst überlassen, wann er es für kalt oder warm genug befindet?
Ab wann im Jahr muss der Vermieter die Heizung anschalten?
Antworten (8)
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SharkShark
"Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad Celsius oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal, was im Mietvertrag steht", sagte der DMB-Sprecher. Das Gleiche gelte, wenn die Außentemperaturen tagelang 16 Grad oder noch weniger betragen.
Frierenden Mietern empfiehlt der Deutsche Mieterbund, Vermieter oder Hausverwaltung aufzufordern, die Heizung wieder in Betrieb zu nehmen. Für Vermieter gäbe es keinen Grund, sich dagegen zu wehren, denn die Heizkosten zahle der Mieter. Solange die Wohnung kalt bleibe, könnten die Mieter auch die Miete kürzen. Im Notfall können sie ihren Anspruch auf eine warme Wohnung sogar gerichtlich durchsetzen, hieß es. Es spielt also keine Rolle ob es im Sommer oder im Winter ist. Mieterbund
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tergennatergenna
...Kalt ist es geworden. Kein Problem: Die Heizkörper werden aufgedreht. Was aber, wenn der Vermieter noch nicht mitspielt und die Zentralheizung noch nicht aktiviert hat? Muss der Mieter frieren? Mit Sicherheit nicht, wenn es auch eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode nicht gibt. Es kommt auf den Mietvertrag an. Fehlt eine entsprechende Klausel im Vertrag, so gilt in der Regel der Zeitraum von Oktober bis April als Heizperiode. Der Vermieter muss aber auch außerhalb der kalendarisch kalten Monate die Heizung anstellen, sollte es mehr als zwei Tage zu geringe Außentemperaturen geben. Zeigt das Thermometer im Sommer oder Herbst in der Wohnung auch nur zeitweise weniger als 18 Grad, so muss geheizt werden. Der Mieter muss es nicht hinnehmen, dass er friert oder seine Gesundheit durch die „Kälte“ gefährdet.
Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, wie es einem „zeitgemäßen Wohnstandard“ entspricht. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren entschieden. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so gilt eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad für die Wohnräume. Der Vermieter muss diese Temperaturen jedoch nicht rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Pflicht, wenn seine Mieter ihre Räume zwischen 6 und 7 Uhr sowie 23 und 24 Uhr aufheizen können... http://www.welt.de/finanzen/article1313246/WennderVermieterdieHeizung_abdreht.ht...
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HHSthpHHSthp
Spätestens am 1. Oktober.
Oder wenn im Zimmer keine 20 Grad mehr erreicht werden, oder sind. -
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vollimlebenvollimleben
Ab 15 Oktober!Wir sind auch Vermieter,schalten sie aber an,wenn es kalt ist und sei es im Sommer.Meine Mieter bezahlen Miete und haben das Recht,es warm zu haben!
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Niysa93Niysa93
Je nach Wetterverhältnis. Aber in der Regel zwischen Ende September/Anfang Oktober. So ist das zumindestens bei mir.. ;)
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Das gilt auch im Sommer.
Ja habe ich nach getragen,wenn es im Sommer kalte Tage gibt muss der Vermiter die Heizung einschalten