Allgemeine Rechte von Schülern.
Antworten (3)
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4Antwort von
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Wenn keine Schulpflicht mehr für dich besteht und du nicht mehr in die Schule gehst.
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2Antwort von
WenneWenne
Ab dem Betreten des Schulgeländes! ;-P
Neee, mal im Ernst: Die Rechte als Schüler hast du so lange, solange du eben Schüler bist. Aber natürlich auch die Pflichten!
Ist ja immer so. Später im Berufsleben hast du auch Rechte und Pflichten und wenn du Glück hast brauchst du die Rechte und Pflichten als Arbeitsloser nie in Anspruch nehmen.
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