Ab wann oder wieviel Grad MUSS der Vermieter dafür sorgen, dass die Heizung geht? Haben schon 2 x Bescheid gesagt (gestern und heute), aber die Heizung geht immer noch nicht! So langsam frieren wir uns echt den A**** ab nachts, vorallem die Kinder!
Ab wann heizen ???
Antworten (6)
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MajasWilliMajasWilli
Soweit mietvertraglich nichts vereinbart ist, ist regelmäßig die Zeit zwischen dem 01.09. und dem 31.05. als Heizperiode anzusehen.
Ist im Mietvertrag die Mindesttemperatur nicht festgelegt, wird man als Faustregel davon ausgehen dürfen, dass tagsüber zwischen 6.00 und 23.00 Uhr Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad geschuldet sind. Nachts sollten zumindest die Wohnräume auf eine Temperatur von 18 Grad gebracht werden können.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/tipps/heizpflicht_vermieter.php
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zorngickelzorngickel
Hier gibt es eine Suchfunktion. Wenn man die verwendet müssen nicht immer wieder die Gleichen Fragen gestellt werden.
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MismidMismid
also ich lieg nachts im Bett und da kann es nicht kalt genug sein. Ich hab noch meine dünne Sommerdecke und finde es immer noch zu warm nachts. Heizung halte ich jetzt schon für übertrieben. Vielleicht Ende Oktober....
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heinzkuelperheinzkuelper
Hallo Leyah, die Heizperiode beginnt am 1. Oktober. Verpflichtet ist der Vermieter, wenn 3 aufeinander folgende Nächte die Außenteparatur +9°C. unterschreitet! Aber Du kannst Deinen Vermieter ermahnen, dass Deine Zimmertemparatur unter +20 °C. ist. Stelle kurzfristig mal den Heizlüfter an. Berücksichtige, dass alle Mieter die zusätzlichen Heizkosten tragen müssen, wenn früher geheizt wird! Nicht jedem Bewohner wird das recht sein. Hoffe meine kleine Info war von Nutzen. mit freundlichen Grüssen, Hk.
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holschholsch
Heizung während der Jahreszeiten Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)
Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung
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