Ab wann hat man bei einer betriebsbedingten Kündigung Anrecht auf die Zahlung einer Entschädigung?
Antworten (2)
-
1Antwort von
ScheesamaScheesama
Gestzlich sind keine Abfindungen vorgeschrieben, das sind Betriebsvereinbarungen und überall anders.
-
0Antwort von
goge3goge3
du must auf wiedereinstellung klagen, innerhalb von zwei wochen nach bekommen der kündigung. du kannst selbst zum arbeitsgericht gehen, da gibt es einen rechtspfleger der nimmt das ganze auf. fristeinhalten! wenndie firma dich nicht will , oder dir den gleichen oder änlichen platz nicht geben kann, so kann sie dich abfinden anbieten, um dich loszuwerden. 1 nettomonatsgehalt pro jahr firmenzugehörigkeit, so war es bei mir. du must nicht einen anderen platz innerhalb der firma nehmen wenn du fürchtest die könnten dich schickanieren, mußt dem richter sagen, dann maacht auch veilleicht der richter den vergleichsvorschlag. denke, ein vergleich ist Unwiederruflich.!!!
Richtig... Du kannst aber trotzdem klagen und eine Abfindung rausholen
Ja, auf Wiedereinstellung kannst du immer klagen.Kommt auf die Betriebszugehörigkeit an, ob und wie viel es evtl. dann bei einem Vergleich Abfindung gibt.
Sie/er wollte aber wissen ab wann es ein "Anrecht" ist.