Prozessbeschäftigung galt bis Urteilssprechung 1. Instanz. Urteil wurde an diesem Tag gesprochen, nur wurde es nicht ins Internet gestellt, sodass beide Parteien nicht wussten was jetzt genau Sache ist. Der Arbeitgeber hat mich Abends angerufen, dass ich meinen Dienst erstmal ganz normal am nächsten Tag aufnehmen soll, bis das Arbeitsgericht geöffnet hat und wir dann 100 %ig wissen wie es ausgegangen wäre. Habe somit eine std gearbeitet, bis man mich weggeschickt hat. Ab wann würde eine stillschweigende Übernahme überhaupt stattfinden?? eine stunde, ein Tag, eine Woche??
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Ab wann hat eine stillschweigende Übernahme nach Befristung stattgefunden??
Frage von
JessicaBJessicaB
Antworten (1)
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1Antwort von
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Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
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auch schon nach einer knappen Stunde?? Bin ja nur auf Aufforderung morgens meinen Dienst angetreten! Nach einer Std riefen sie ganz hektisch an, ich solle direkt den Platz verlassen, man würde meine Arbeitskraft nicht annehmen! Aber die wussten ja dass ich morgens um halb sieben eingestempelt habe und auch gearbeitet habe...
danke für den Link. dort steht ja unverzüglich! Man hätte mir also direkt nachdem ich dort saß und meinen PC gestartet habe, sagen müssen dass sie meine arbeitskraft nicht annehmen oder???
So ganz klar ist mir nicht, was da Sache ist.
Du hattest schon geklagt, wie es aussieht. Und jetzt gehts darum, dass dich der AG beschäftigt hat ohne zu wissen, was das Gericht entschieden hat. Richtig? Aber worum ging es denn überhaupt in der Klage?
Entfristungsklage... Das Urteil wurde Mittags gesprochen jedoch sind beide Partein nicht geblieben... Der chef erzählte mittags schon rum wir hätten verloren und wären jetz arbeitslos, der personalleiter der den arbeitgeber vor gericht vertreten hat, und ich wussten aber nicht schwarz auf weiß wie entschieden wurde. urteile werden am ende des gerichtstages gesprochen und auch ins internet gesetzt. nur wurden die nicht ins internet gestellt. der personalleiter rief mich abends an , er wüsste es auch nicht genau, das ding wäre zwar eindeutig für den arbeitgeber ausgeganen, aber ich sollte den nächsten tag normal meinen dienst antreten. habe um halb sieben eingestempelt. um zehn vor acht ist man auf mich zugekommen dass ich gehen sollte.... der arbeitgeber wusste dass ich am arbeitsplatz saß. bin ja nur nach aufforderung meinen dienst am nächsten tag angetreten...
Die Tatsache, dass du von Personalleiter (ist der überhaupt weisungsbefugt?) aufgefordert wurdest, dich dort einzufinden heißt für mich noch nicht automatisch, dass der Chef bzw. Arbeitgeber auch davon wusste. Denn wenn der AG davon gewusst hätte, hätte man dich ja gleich abfangen können bevor du anfängst zu arbeiten. Seltsam das Ganze.
Aber das besprichst du alles besser mit deinem Anwalt, der den ganzen Fall kennt. Übers Internet kann man sowas schlecht in allen Details erörtern.
Im öffentlichen Dienst ist das ganze ein bischen schwieriger mit: wusste der arbeitgeber das.... Der Personalleiter ist weisungsbefugt . Und sogar der Anwalt vom Arbeitgeber hatte mich morgens angerufen dass ich meinen Dienst erstmal normal antreten sollte... werde gleich mal den Anwalt anrufen , was er dazu sagt! danke für die Antworten!
Bitte, gern geschehen.