Kinder können ab der Geburt schon genauso Eigentümer sein wie Erwachsene. Allerdings sind sie nicht in jedem Alter selber in der Lage dieses Eigentum selber zu verwalten. Das erledigen die Eltern daher für die Kinder.
Beispiel: Ein Baby erbt eine Fabrik, die reichlich Gewinne abwirft. Die Eltern dürfen das Geld für den Unterhalt des Kindes einsetzen. Probleme können auftreten, wenn die Eltern auch nicht in der Lage sind das Vermögen zu verwalten. Es ist schon vorgekommen, dass Kinder nach Eintritt der Volljährigkeit ihre Eltern verklagt haben, weil die das Erbe, dass das Kind vor Jahren erhielt durchbrachten. Größere Summen sind auch oft im Spiel wenn ein Kind z. B. als Kinderstar hohe Gagen erhält und die Eltern oder eine Tennismutti das Geld für eigene Zwecke verbraucht.
In der "normalen" Familie, in der man knappst und rechnet, sollten die Eltern ihren Kindern aber auch einen Eigentumsbegriff vermitteln. Kinder prägen es sich ein, wenn die Eltern gegen den Willen der Kinder einfach Spielzeug weggeben. Mein und Dein lernt man so nicht.
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