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ab wann haftet ein kind

Frage von shaneaustralia shaneaustralia

Ab wann haftet ein Kind, also ab welchem Alter, wenn es bei einem Onlinegewinnspiel ab 18 Jahren mitgemacht hat, weil es sich einfach, ohne die Regeln zu lesen, online registriert hat und ein falsches Alter angegeben hat, damit es mitspielen kann, immer mit dem Gedanken, dass das Spiel nichts kostet? Und natürlich ohne die Zustimmung und das Wissen der Eltern? Kann mir da jemand weiterhelfen? Und was muss ich tun, wenn eine - saftige -Rechnung über diese Gebühren gekommen ist?

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Antworten (8)

  • 3
    Antwort von Numby Numby

    Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten dürften in diesem Fall haften, da das Kind noch minderjährig ist. Zwar ist es ab 14 Jahren haftbar zu machen, allerdings haben die Eltern dabei ihre Aufsichtspflicht verletzt.

    Die Devise heißt also "zahlen".

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    in nzivilrechtlicher Hinsicht beginnt eine ERsatzpflicht bereits ab dem 7. Lebensjahr; in strafrechtlicher Hinsicht erst ab dem 14. LJ;

  • 2
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Die zivilrechtliche Haftung richtet sich nach § 828 BGB:

    Minderjährige

    (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

    ...

    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    ...

    falls sich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen läßt, können die Erziehungsberechtigten für den entstandenen Schaden in Anspruch genommen werden; (§ 832 BGB)

    auf jeden Fall ist der vom Kind abgeschlossene Vertrag schweben unwirksam; wird die Genehmigung nicht erteilt, ist der Vertrag nicht zustandegekommen; davon unabhängig ist jedoch eine Schadensersatzpflicht, wenn dem anderen Vertragspartner ein Schaden entstanden ist (hier könnte das evtl. entgangener Gewinn und Unkosten sein)

  • 2
    Antwort von miniwo miniwo

    Zahlen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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    Antwort von StefanKfg StefanKfg

    beschränkt mit 14, voll mit 18
    Da dein Kind in diesem Fall einen Vertrag abgeschlossen hat und die erst mit 18 möglich ist, ist die Rechnung unwirksam

  • 1
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Normalerweise muss man in einem solchen Fall nicht zahlen. Da das Kind noch nicht 18 ist, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen, es ist der anderen Partei ja auch kein Schaden entstanden.

    Du kannst Dich damit auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die beraten Dich in dem Fall. Meiner hat das auch schon mal gemacht und ich musste nicht zahlen. ;-)

  • 1
    Antwort von SuperBoy68 SuperBoy68

    Geschäftsfähgikeit: ab 18 voll, zw. 7 und 18 beschränkt (Geschäfte sind also schwebend unwirksam bis zur Zustimmung/stillschweigenden Zustimmung), bis 7 geschäftsunfähig.
    .
    Deliktfähigkeit: ab 14 beschränkt deliktfähig, davor gar nicht, ab 18 voll

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    einwandfrei

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Ab dem 7ten Lebensjahr haftet ein Kind ! Die Eltern können die Haftung ablehnen was bedeutet dass dieses Kind bei Volljährigkeit einstehen muss in Anspruch genommen wird !

  • 0
    Antwort von fairsite fairsite

    haften wird das Kind immer, auch wenn das über die Erziehungsberechtigten geschieht.

    Die Erziehungsberechtigten oder das Kind sollten Onlinezugang für kostenpflichtige Spiele einfach auf dem PC sperren.

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