Bis zu welchem Maximalgewicht gibt es Transporter ohne Fahrtenschreiber? Gibt es noch weitere Kriterien, außer dem Gewicht?
Ab wann haben Transporter einen Fahrtenschreiber?
Antworten (2)
-
2Antwort von
demosthenesdemosthenes
ratpackers Antwort ist leider falsch - hier die Vorschriften:
Fahrtenschreiber gem. § 57 a StVZO
Folgende Fahrzeuge die von der Pflicht zur Führung eines EG-Kontrollgerätes befreit sind, müssen zumindest mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Dies gilt wiederum nicht für
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, dass es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt
Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
Fahrzeuge, die in § 18 Abs. 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882) genannt sind,
Fahrzeuge, die in Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 561/06 des Rates vom 15. März 2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr genannt sind. (Anmerkung: Es handelt sich hierbei z. B. um Fahrzeuge, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden und um Fahrzeuge, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden)
-
0Antwort von
BenjyBenjy
Alle Fahrzeuge über 3,5t haben Fahrtenschreber-Pflicht.
Darunter haben zwar auch einige Transporter nen Fahrtenschreiber, aber bei einer Kontrolle durch BAG und Co. kann eh nichts gemacht werden....
Bei Privatnutzung gibts keine Fahrtenschreiberpflicht!
Deine Antwort ist leider auch nicht ganz richtig. Fahrzeuge ab 3,5t müssen bereits mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Die Regelung ab 7,5t ist schon weit überholt...
@Benji:
Hast Du ein anderes Gesetzbuch?
Hier noch einmal aus der neuesten Version der StVZO:
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät. (1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten 1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber, 2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, 3. zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.