Ich wohne als Eigentümer in einem mehrfamilienhaus. Ich bin berufstätig und muss um 05. Uhr das Haus verlassen. Ich habe in der eigentümerversammlung beantragt, das, das Warmwasser ab 04.45 Uhr bereitgestellt werden soll. die wurde von der Mehrheit abgelehnt. Ist das Rechtens? Mussich mit kalten Waser mich Waschen oder habe ich ein recht auf Warmwasser?
ab wann habe ich recht auf warm Wasser
Antworten (8)
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usagirlusagirl
Hab ich ja noch nie gehört, dass das Wasser in der Nacht nicht mehr warm zur Verfügung steht?? Was ist das für ein Haus?? Was steht im Vertrag?? Ich denke, jeder hat zu jeder Zeit Recht auf warmes Wasser! Was wenn du Nachtschicht hast und nur zu Zeiten da bist, wo es kaltes Wasser gibt? Du zahlst doch dafür!
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schmargon Hi Nussdorfer, ja ja, da zeigt sich - die armen Eigentümer. Und das ist nicht als blöder Spruch gemeint. Für die Mieter wird so viel geregelt. Manchmal habe ich bei den Urteilen (speziell Amtsgerichte Berlin) das Gefühl, die aberkennen den Mietern die Geschäftstüchtigkeit. Bei Dir, als Eigentümer, also dem bösen bösen "Man" mit Geld sieht es widerum anders aus. Als Eigentümer gilt man als geschäftsfähig. Dann das Problem mit dem Miteigentümern...
Um Streß und Ärger und ggf. Gerichtskosten zu sparen
laß Dir mal von einem Elektriker oder einem Heizungs/Sanitär Fachman ein Angebot über einen Durchlauferhitzer machen. Da gibt es schon richtig gute, die wenig Strom verbrauchen.
LG smargon
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MoltobeneMoltobene
Grundsätzlich muss der Vermieter die Anlage zur Warmwasserversorgung rund um die Uhr, also auch nachts, in Betrieb halten (AG Köln, Urteil vom 24. April 1995, Az: 206 C 251/94, WM 1996, 701).
Zudem muss die Warmwassertemperatur jederzeit mindestens 40 bis 50°C erreichen. Sinkt die Warmwassertemperatur unter 40° C liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Das Landgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine mangelfreie Warmwasserversorgung nur vorliegt, wenn als Mindestanforderung eine Warmwassertemperatur von 40°C ohne zeitlichen Vorlauf erreicht wird (LG Berlin, Urteil vom 26. Mai 1998, Az: 64 S 266/97, NZM 1999, 1039). Eine erhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit liegt darüber hinaus vor, wenn warmes Wasser erst nach längerem Ablaufen aus der Leitung kommt. Zumutbar sind dabei höchstens 5 Liter Warmwasserverbrauch und 10 Sekunden Wartezeit. In einer älteren Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde dargelegt, dass die Solltemperatur des Warmwassers von 40° C spätestens 10 bis 15 Sekunden erreicht sein muss (LG Berlin, Urteil vom 12. November 1991, Az: 64 S 99/91, MM 1992, 137).
Andererseits ist natürlich auch zu beachten, dass Hauseigentümer bzw. Vermieter ihrerseits aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bzw. der darauf basierenden Rechtsverordnungen (EnEV) verpflichtet sind, Einrichtungen zur zentralen Heiz- und Warmwasserversorgung so zu betreiben, dass ein energiesparender Betrieb gewährleistet ist. Daraus kann sich die Verpflichtung des Eigentümers bzw. Vermieters ergeben, Einrichtungen zur zentralen Heiz- und Warmwasserversorgung nachts in reduziertem Betrieb laufen zu lassen, so dass das Erfordernis der Einhaltung der Mindestwarmwassertemperatur von 40 ° C nicht eingehalten werden kann.
aus dem www
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primusvonquackprimusvonquack
Ja, du hast ein Recht darauf, wirst es aber wohl einklagen müssen. Schade für dich, daß du dein Eigentum mit Erbsenzählern teilen musst.
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FenchurchFenchurch
Als MIETER hat man das Recht auf 24 Stunden Warmwasserversorgung. Ich weiß leider nicht, wie es als Eigentümer ist. Aber ich persönlich finde, warmes Wasser sollte immer zur Verfügung stehen.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Was ist das für ein Haus? Ich dreh den Hahn auf und es kommt warmes Wasser!!! Da spielt die Uhrzeit keine Rolle.
Frage lesen!!!!!
So ist's besser!