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Ab wann hab ich das Recht die Arbeit zu verweigern, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?

gefragt von Mimixs2 am 27.02.2008 um 9:53 Uhr

Ich weiß, dass ich das Recht habe, bei ausbleibender Lohnzahlung die Arbeit zu verweigern, aber ab wann????

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Arbeitsrecht x 2.176 Lohn x 784 Arbeitsverweigerung x 10

tradaix
beantwortet von tradaix am 27. Februar 2008 10:03
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Bei ausbleibenden Lohn gilt auch für Mitarbeiter: Erst abmahnen, dann kündigen!

(...) Grundsätzlich sind fehlende Gehaltszahlungen tatsächlich einen Grund dafür, dass ein Mitarbeiter sich nicht an die sonst geltende ordentliche Kündigungsfrist halten muss, sondern sofort fristlos kündigen kann. Aber nicht ohne vorherige Abmahnung, wie die Richter aus der hessischen Finanzmetropole meinten. (...)

http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/kuendigungsgruende/topnews06475.html#


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. Februar 2008 09:58
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Auf jeden Fall solltest Du den Arbeitgeber sofort in Verzug setzen! Fällig ist der Lohn zum letzten Arbeitstag im Monat oder zum 15., bzw. dem Werktag davor, wenn der 15. auf ein WE fällt! Den Dir entstandenen Zinsschaden (für Überziehung oder entgangene Habenzinsen) von der Bank bestätigen lassen und geltend machen! Die Frage ist, was bringt die Arbeitsverweigerung? Bekommst Du das Geld dann schneller? Mir wäre es wichtiger, vor Ort und am Ball zu sein!


anonym
beantwortet von benutzer27 am 27. Februar 2008 10:00
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wenn ich jetzt sage sofort, dann bleibst du zu Hause? Mit dem Risiko eine Kündigung? Hast du Alternativen?

Man, sowas gehört zu einem Anwalt oder vors Arbeitsgericht (zumindest die Frage, nicht sofort eine Klage)! Gebe deinem AG nicht noch andere Gründe dich rauszuschmeissen. Rede auch mit ihm, hinterfrage die Gründe. Wenn er allerdings überhaupt nicht auskunftswillig ist (jeder kann mal Probleme haben, aber Loyalität zum AG kommt immer positiv an), dann würde ich spätestens nach dem 3. Monat die Reisleine ziehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Februar 2008 09:58
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Im Prinzip sind arbeitsvertragliche Pflchten unabhängig von den Ansprüchen zu betrachten. Du kannst also dein Arbeitgeber abmahnen oder gar auf Lohnzahlung verklagen, an deinen Arbeitspflichten würde dies aber theoretisch nichts ändern. Die folgen einer Arbeitsverweigerung sind dir ja bekannt?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. März 2008 10:12
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Da ergeben sich einige Fragen !

Zahlt der Arbeitgeber häufiger zu spät, oder droht eine Insolvenz ? Selbst bei drohender Insolvenz bist du verpflichtet 3 Monate weiter zu arbeiten, denn das Insolvenz Ausfallgeld Lohn, wird vom Arbeitsamt übernommen !

Verschleppt der Arbeitgeber den Konkurs, kannst Du Ihm sagen, wenn Er bis Datum nicht angemeldet habe würdest Du das tun, dann wird Er sich das nochmals überlegen !


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. Februar 2008 15:37
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Es wird immer gleich die Keule genommen. Ich verstehe das nicht.

Als Menschen sollten wir doch denken können. Beim Einsatz der Keule hat man sicherlich die Arbeit nicht mehr lange. Ist doch logisch. Esgibt dochschon genug Arbeitslose.

Mein Vorschlag. Zum Chef gehen. Fragen was mit dem Lohn ist. Warum er zu spät kommt. Ob es Probleme mit dem Unternehmen gibt, die als Ursache dienen für die verspätete Lohnzahlung. Erst wenn es öfter vorkommt würde ich überlegen, andere Schritte einzuleiten.

Vielleicht gibt es einen Liquiditätsengpass wegen ausgefallener Forderungen oder Auftragsmangel. Alles hat eine Ursache.

Aber die Keule ist erst das letzte Mittel.


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