Meines Wissens besteht Kündigungsschutz ab der dritten Woche nach Antragsstellung bis zur Erteilung des Bescheides.
Vo da an dann entweder fortwährend (bei min. 50 % bzw. 30 % mit anschl. Gleichstellung bei der Arbeitsagentur) oder eben gar nicht weiter, bei negativem Bescheid.
Stimmt das so? Was ist mit Kündigungen, die ausgesprochen wurden BIS zur Bescheiderteilung, wenn dann der Bescheid negativ ausfällt?
Vielen Dank Manni, damit ist Teil eins meiner Frage beantwortet :-)