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Ab wann gilt Rufmord als Strafbar?

Frage von ilidan2k ilidan2k

Eine Exarbeitskiollegin ist fröhlich über mich am Lästern. Dabei erzählt sie meinen Arbeitskollegen ich wäre kleptomane und psychotisch. Natürlich totaler Blödsinn, nichts destso trotz schädigt sie damit im meinem Arbeitsfeld und sonstwo meinen Ruf, kann ich dem einhalt gebieten?

 

Kommunikation ist bei dieser person auch nicht möglich, mobbing ist ein altes Thema bei uns auf der Arbeit weil wir viele unreife menschen bei uns haben.. )=

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Unwissen Unwissen

    1. Rufmord ist nie strafbar, denn das StGB kennt diesen Begriff nicht. Es ist vielmehr eine laienhafte Bezeichnung für eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.

    2. Bezeichnungen "kleptomane und psychotisch"

    Die Verleumdung gem. § 187 StGB erfasst die Kundgabe unwahrer, ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten.

    Die geschilderten Bezeichnungen sind dem empirischen Beweis zugänglich und somit Tatsachen. Sie sind sowohl unwahr, als auch ehrenrührig und worden von deiner Exkollegin gegenüber Dritten kundgetan. Tat sie dies wider besseren Wissens hat sich sie wegen einer Verleumdung strafbar gemacht. 

    Sollte dies unwahrscheinlicherweise nicht der Fall sein, käme eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB in Betracht, wobei sich der Vorsatz nämlich gerade nicht auf die Nichterweislichkeit der Tatsache erstrecken muss. 

    Solltest du an einer strafrechtlichen Verfolgung interessiert sein, müsstest du entsprechenden Strafantrag stellen, wobei in solchen Fällen regelmäßig auf den Privatklageweg verwiesen wird. 

    3. Würde sich deine Exkollegin in gleicher Weise dir gegenüber äußern, würde das den Tatbestand einer Beleidigung gem. § 185 StGB erfüllen.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Bereits die Aussage, Du wärest Kleptomane und psychotisch, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und ist bei gesicherter Beweislage (Zeugenaussagen) strafbar.

    Kommentar von ilidan2k ilidan2kilidan2k

    Das klingt super, wie genau sieht das den mit den Zeugen aus? Das Problem ist ja das man es dann nur wieder über andere leute hört. Um genau zu sein wage ich es zu bezweifeln das diese leute eine Wahrheitsgemäß0e Aussage machen.

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder fragst Du die Leute, die Dir das stecken, ob sie bereit sind, als Zeuge bei der Polizei auszusagen, wenn's soweit kommt oder Du gibst der Polizei einfach ihre Daten und sie werden dann persönlich vorgeladen.

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Eine andere, weniger aufwändigere Möglichkeit besteht darin, einen Anwalt einzuschalten, der ihr einen Brief schreibt, in dem ihr mit Anzeige gedroht bei Wiederholung solcher Aussagen.

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    Antwort von frettlein frettlein

    Wenn die Zuhörer das Gerede ernst nehmen und dich drangsalieren, suche Zeugen oder nehme das mit versteckter Kamera und Mikrofon auf und zeige das einem guten Anwalt. Der Anwalt wird dann einen Privatdetektiv beauftragen, der auf Kosten der Täter/innen, ermittelt und gerichtsverwertbare Beweise beschafft.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Rufmord ist in jeder Form strafbar, Natürlich muss das bewiesen werden. Dafür reicht eswenn du Zeugen benennen kannst.

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    Antwort von Mariella Mariella

     Wende dich an deinen Vorgesetzten!

    Kommentar von ilidan2k ilidan2kilidan2k

    Na klar mach ich das, aber wie gesagt sie arbeitet nicht mehr bei uns, also kann der ja auch nicht viel machen )=

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