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Ab wann gilt Ohnmacht als höhere Gewalt?

Frage von dermarcus dermarcus

Guten Tag, meine Frage stellt sich weil ich in einem Streit mit einer Versicherung stehe.

Ein Fahrradfahrer wurde wohl vermutlich Ohnmächtig durch eine Hirnblutung und prallte gegen mein stehendes Auto.

Da es sich hierbei lt Versicherung um höhere Gewalt handelte wollen Sie nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Daher die Frage: Ab wann gilt man rechtlich gesehen als nicht Handlungsfähig so das die Versicherung auf dem Standpunkt " höhere Gewalt " beharren kann?

Vielen Dank im vorraus

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Antworten (2)

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Ist "eine Versicherung" die Haftpflichtversicherung des Radfahrers? Wenn die nicht zahlen, hast nicht du dich mit der Versicherung zu streiten, sondern deinen Schaden von dem Radfahrer zu fordern.

    Danach soll er sich mit seiner Versicherung auseinandersetzen.

    Dir ist ein Schaden entstanden, den der Verursacher zu ersetzen hat.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Bei einer Ohnmacht ist man natürlich nicht handlungsfähig. Allerdings könnte man fragen, ob bekannt war, dass der Radfahrer ohnmächtig werden kann. In diesem Falle hätte er nicht fahren dürfen.

    Kommentar von dermarcus dermarcus

    Würde dann die Versicherung einspringen? oder bliebe das an ihm selbst hängen?

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Dann müsste er selbst zahlen. Aber der Schaden bleibe nicht an Dir hängen.

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