Guten Tag, meine Frage stellt sich weil ich in einem Streit mit einer Versicherung stehe.
Ein Fahrradfahrer wurde wohl vermutlich Ohnmächtig durch eine Hirnblutung und prallte gegen mein stehendes Auto.
Da es sich hierbei lt Versicherung um höhere Gewalt handelte wollen Sie nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Daher die Frage: Ab wann gilt man rechtlich gesehen als nicht Handlungsfähig so das die Versicherung auf dem Standpunkt " höhere Gewalt " beharren kann?
Vielen Dank im vorraus
Würde dann die Versicherung einspringen? oder bliebe das an ihm selbst hängen?
Dann müsste er selbst zahlen. Aber der Schaden bleibe nicht an Dir hängen.