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Ab wann gilt man vom Recht her als gehbehindert?

gefragt von supersonjasupersonja am 29.08.2009 um 12:42 Uhr

Eine Nachbarin hat Arthrose und würde sich gern als behindert einstufen lassen, sie kann nämlich eben mal noch eine kurze Strecke gehen. Ist sich aber nicht sicher, ob das schon 'schlimm' genug ist und hat auch etwas Bammel vor dem ganzen Aufwand...hat jemand eine Ahnung, ab wann man vom Recht her als behindert gilt?


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1snoopy2
beantwortet von 1snoopy2 am 29. August 2009 12:50
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Hilfreichste Antwort

Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.

Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard


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farbenfrohX
beantwortet von farbenfrohX am 29. August 2009 12:45
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Sie kann einen Antrag stellen beim Versorgungsamt. Ab 50% mit einem G gilt sie als Gehbehindert und bekommt entsprechend einen Ausweis. Ihre Ärzte werden Aukunft über ihre Krankheit geben und dann wird ausgewertet.


miki1512
beantwortet von miki1512 am 29. August 2009 12:43
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50% glaube ich...ich habe 20 % und habe keinen schein bekommen


Helli01
beantwortet von Helli01 am 29. August 2009 12:44
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sowas wird vor ort von einem sachverständigen überprüft, das wird dir hier wohl kaum einer sagen können


anonym
beantwortet von guterwolf am 29. August 2009 12:44
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das ist kein Aufwand. Sie muss einfach nur beim Versorgungsamt einen Antrag stellen bzw. anfordern, ausfüllen und zurück schicken. <das Amt informiert sich dann bei den zuständigen Ärzten und entscheidet.

Das ist alles.


konny27
beantwortet von konny27 am 29. August 2009 12:44
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Auf jeden Fall erst einmal einen Antrag stellen.Dann wirst du sehen,ob und wieviel du bekommst.Gegen den Bescheid,kann wiederspruch eingelegt werden.


anonym
beantwortet von judofrosch am 29. August 2009 12:45
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sie muss damit mal zum arzt... übrigens:-): ich habe auch gehbeindert im ausweis stehen, obwohl ich "nur" blind bin und meine beine 100% gesund sind


anonym
beantwortet von Eulade am 29. August 2009 12:45
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Ab 50 Prozent gibts einen Ausweis,ist ein G drin ist sie Gehbehindert.


Gewitter
beantwortet von Gewitter am 29. August 2009 13:18
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schau hier mal ob du da etwas findest, was dir weiter hilft. http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. August 2009 12:43
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Wenn ein Arzt dies festgestellt und die zuständige Behörde darüber einen Ausweis ausgestellt hat.


1snoopy2
beantwortet von 1snoopy2 am 29. August 2009 12:50
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Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.

Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard


MyHandicap
beantwortet von MyHandicap am 31. August 2009 09:18
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Hier gibts gute Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis:

http://www.myhandicap.de/antrag_schwerbehindertenausweis.html


anonym
beantwortet von Montana am 10. September 2009 13:56
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Hallo Supersonja, in meinem Bekanntenkreis war ein Mann mit schwerer Arthrose in beiden Hüften. Er litt unter unsäglichen Schmerzen und arbeitete als Maurer. Wer die Schmerzen kennt, weiß was ich damit sagen will. Er stellte einen Antrag beim Versorgungsamt, weil er hoffte, aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung früher in Rente gehen zu können. Als schwer leidender Patient wurde ihm die Anerkennung verwehrt. Jetzt, nach der OP (zwei neue Hüften, hat er die Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen, obwohl er seither keine Schmerzen mehr hat. Versteht das jemand? Ich nicht! Grüße Montana


anonym
beantwortet von vlavielle am 14. Oktober 2009 20:16
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Also das wird immer wieder missverstanden, gehbehindert ist auch jemand der zwar noch ganz normal laufen kann, aber z.B. solche Kreislaufprobleme hat, dass er keine weitere Strecke zurücklegen kann, ohne eine Pause im Sitzen zu machen, das kann ein Rollator sein, das kann aber auch die nächste ganz normale Sitzgelegenheit sein. Ein Herzkranker kann als gebehindert eingestuft sein, ebenso ein Dialyse-Patient, das hat nicht nur etwas mit dem Laufen zu tun. Jemand der regelmäßig Schwindelanfälle oder epileptische Anfälle bekommt, ist auch gehbehindert. Besprich das mit Deinem Arzt, der soll Dir evtl. schon ein Attest erstellen, geh damit zum Versorgungsamt und beantrage die Eintragung G für gehbehindert in Deinen Behindertenausweis, ich würde mir gleichzeitig auch B auf Begleitung angewiesen eintragen lassen und den MdE erhöhen lassen. Das heist Minderung der Erwerbsfähigkeit, ab 80 % hast Du auch steuerliche Vorteile. LG

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 18:49

MdE heißt das schon ewig nicht mehr es heißt GdB Grad der Behinderung


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