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Ab wann gilt man vom Recht her als gehbehindert?

Frage von supersonja supersonja

Eine Nachbarin hat Arthrose und würde sich gern als behindert einstufen lassen, sie kann nämlich eben mal noch eine kurze Strecke gehen. Ist sich aber nicht sicher, ob das schon 'schlimm' genug ist und hat auch etwas Bammel vor dem ganzen Aufwand...hat jemand eine Ahnung, ab wann man vom Recht her als behindert gilt?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von 1snoopy2 1snoopy2

    Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.

    Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard

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    Antwort von farbenfrohX farbenfrohX

    Sie kann einen Antrag stellen beim Versorgungsamt. Ab 50% mit einem G gilt sie als Gehbehindert und bekommt entsprechend einen Ausweis. Ihre Ärzte werden Aukunft über ihre Krankheit geben und dann wird ausgewertet.

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    Antwort von Gewitter Gewitter

    schau hier mal ob du da etwas findest, was dir weiter hilft. http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/

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    Antwort von Eulade Eulade

    Ab 50 Prozent gibts einen Ausweis,ist ein G drin ist sie Gehbehindert.

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    Antwort von judofrosch judofrosch

    sie muss damit mal zum arzt... übrigens:-): ich habe auch gehbeindert im ausweis stehen, obwohl ich "nur" blind bin und meine beine 100% gesund sind

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    Antwort von konny27 konny27

    Auf jeden Fall erst einmal einen Antrag stellen.Dann wirst du sehen,ob und wieviel du bekommst.Gegen den Bescheid,kann wiederspruch eingelegt werden.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    das ist kein Aufwand. Sie muss einfach nur beim Versorgungsamt einen Antrag stellen bzw. anfordern, ausfüllen und zurück schicken. <das Amt informiert sich dann bei den zuständigen Ärzten und entscheidet.

    Das ist alles.

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    Antwort von Helli01 Helli01

    sowas wird vor ort von einem sachverständigen überprüft, das wird dir hier wohl kaum einer sagen können

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    Antwort von miki1512 miki1512

    50% glaube ich...ich habe 20 % und habe keinen schein bekommen

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Also das wird immer wieder missverstanden, gehbehindert ist auch jemand der zwar noch ganz normal laufen kann, aber z.B. solche Kreislaufprobleme hat, dass er keine weitere Strecke zurücklegen kann, ohne eine Pause im Sitzen zu machen, das kann ein Rollator sein, das kann aber auch die nächste ganz normale Sitzgelegenheit sein. Ein Herzkranker kann als gebehindert eingestuft sein, ebenso ein Dialyse-Patient, das hat nicht nur etwas mit dem Laufen zu tun. Jemand der regelmäßig Schwindelanfälle oder epileptische Anfälle bekommt, ist auch gehbehindert. Besprich das mit Deinem Arzt, der soll Dir evtl. schon ein Attest erstellen, geh damit zum Versorgungsamt und beantrage die Eintragung G für gehbehindert in Deinen Behindertenausweis, ich würde mir gleichzeitig auch B auf Begleitung angewiesen eintragen lassen und den MdE erhöhen lassen. Das heist Minderung der Erwerbsfähigkeit, ab 80 % hast Du auch steuerliche Vorteile. LG

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    MdE heißt das schon ewig nicht mehr es heißt GdB Grad der Behinderung

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    Antwort von Montana Montana

    Hallo Supersonja, in meinem Bekanntenkreis war ein Mann mit schwerer Arthrose in beiden Hüften. Er litt unter unsäglichen Schmerzen und arbeitete als Maurer. Wer die Schmerzen kennt, weiß was ich damit sagen will. Er stellte einen Antrag beim Versorgungsamt, weil er hoffte, aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung früher in Rente gehen zu können. Als schwer leidender Patient wurde ihm die Anerkennung verwehrt. Jetzt, nach der OP (zwei neue Hüften, hat er die Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen, obwohl er seither keine Schmerzen mehr hat. Versteht das jemand? Ich nicht! Grüße Montana

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    Antwort von MyHandicap MyHandicap

    Hier gibts gute Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis:

    http://www.myhandicap.de/antrag_schwerbehindertenausweis.html

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    Antwort von 1snoopy2 1snoopy2

    Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.

    Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn ein Arzt dies festgestellt und die zuständige Behörde darüber einen Ausweis ausgestellt hat.

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