Eine Nachbarin hat Arthrose und würde sich gern als behindert einstufen lassen, sie kann nämlich eben mal noch eine kurze Strecke gehen. Ist sich aber nicht sicher, ob das schon 'schlimm' genug ist und hat auch etwas Bammel vor dem ganzen Aufwand...hat jemand eine Ahnung, ab wann man vom Recht her als behindert gilt?
Antworten (14)
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1snoopy21snoopy2
Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.
Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard
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2Antwort von
farbenfrohXfarbenfrohX
Sie kann einen Antrag stellen beim Versorgungsamt. Ab 50% mit einem G gilt sie als Gehbehindert und bekommt entsprechend einen Ausweis. Ihre Ärzte werden Aukunft über ihre Krankheit geben und dann wird ausgewertet.
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1Antwort von
GewitterGewitter
schau hier mal ob du da etwas findest, was dir weiter hilft. http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/
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1Antwort von
judofroschjudofrosch
sie muss damit mal zum arzt... übrigens:-): ich habe auch gehbeindert im ausweis stehen, obwohl ich "nur" blind bin und meine beine 100% gesund sind
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konny27konny27
Auf jeden Fall erst einmal einen Antrag stellen.Dann wirst du sehen,ob und wieviel du bekommst.Gegen den Bescheid,kann wiederspruch eingelegt werden.
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1Antwort von
guterwolfguterwolf
das ist kein Aufwand. Sie muss einfach nur beim Versorgungsamt einen Antrag stellen bzw. anfordern, ausfüllen und zurück schicken. <das Amt informiert sich dann bei den zuständigen Ärzten und entscheidet.
Das ist alles.
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Helli01Helli01
sowas wird vor ort von einem sachverständigen überprüft, das wird dir hier wohl kaum einer sagen können
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vlaviellevlavielle
Also das wird immer wieder missverstanden, gehbehindert ist auch jemand der zwar noch ganz normal laufen kann, aber z.B. solche Kreislaufprobleme hat, dass er keine weitere Strecke zurücklegen kann, ohne eine Pause im Sitzen zu machen, das kann ein Rollator sein, das kann aber auch die nächste ganz normale Sitzgelegenheit sein. Ein Herzkranker kann als gebehindert eingestuft sein, ebenso ein Dialyse-Patient, das hat nicht nur etwas mit dem Laufen zu tun. Jemand der regelmäßig Schwindelanfälle oder epileptische Anfälle bekommt, ist auch gehbehindert. Besprich das mit Deinem Arzt, der soll Dir evtl. schon ein Attest erstellen, geh damit zum Versorgungsamt und beantrage die Eintragung G für gehbehindert in Deinen Behindertenausweis, ich würde mir gleichzeitig auch B auf Begleitung angewiesen eintragen lassen und den MdE erhöhen lassen. Das heist Minderung der Erwerbsfähigkeit, ab 80 % hast Du auch steuerliche Vorteile. LG
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Montana Hallo Supersonja, in meinem Bekanntenkreis war ein Mann mit schwerer Arthrose in beiden Hüften. Er litt unter unsäglichen Schmerzen und arbeitete als Maurer. Wer die Schmerzen kennt, weiß was ich damit sagen will. Er stellte einen Antrag beim Versorgungsamt, weil er hoffte, aufgrund einer anerkannten Schwerbehinderung früher in Rente gehen zu können. Als schwer leidender Patient wurde ihm die Anerkennung verwehrt. Jetzt, nach der OP (zwei neue Hüften, hat er die Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen, obwohl er seither keine Schmerzen mehr hat. Versteht das jemand? Ich nicht! Grüße Montana
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MyHandicapMyHandicap
Hier gibts gute Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis:
http://www.myhandicap.de/antrag_schwerbehindertenausweis.html
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1snoopy21snoopy2
Ganz ohne persönlichen Aufwand geht das nicht.
Einen Antrag für das Versaorgungsamt holen, gibt es bei der Stadt oder Gemeinde. Bescheingungen der letzten zwei Jahre von den Ärzten beilegen(geht dann schneller als wenn das Versorgungsamt das macht),Merkmal G beantragen. An das zuständige Versorgungsamt schicken. Bei Ablenung Widerspruch einlegen, eventuell mit Hilfe des Arztes oder des Sozialverbandes VdK. Die erledigen auch schriftliche Angelegeheiten und haben entsprechende Anwälte. Gruß Reinhard
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firstguardianfirstguardian
Wenn ein Arzt dies festgestellt und die zuständige Behörde darüber einen Ausweis ausgestellt hat.
MdE heißt das schon ewig nicht mehr es heißt GdB Grad der Behinderung