Ich möchte mich gerne schlau machen.. Und zwar würde mein Freund gerne bei mir einziehen,wäre ja schön und gut wenn da nicht das tolle Thema wäre. Ich habe einen 8 monate alten sohn,und wohne mit ihm noch zusammen und alleine in einer wohnung. Wir bekommen daher alleinerziehenden Zuschuss vom Arbeitsamt. Ich bin allein Sorgeberechtigt da der erzeuger nichts anerkannt hat und auch nicht zahlt. Wenn mein Freund mit einziehen würde in meine Wohnung,würde mir dann der Zuschuss gestrichen? Er hat ja so gesehen rein rechtlich garnichts mit Ihm zu tun. Bitte helfen sie mir ich möchte keine Fehler machen

Da muß ich dich enttäuschen, hatte den Fall auch kürzlich. Sobald du mit jemandem zusammenziehst gilst du als eheähnliche Gemeinschaft und nicht als Alleinerziehend. Solltest du Hartz4 bekommen, mußt du neuen Antrag stellen, und deinen Freund mit anrechnen lassen.
sobald dein freund bei dir einzieht gehört er mit zur sogenannten bedarfsgemeinschaft und du bist nicht mehr alleinerzihend habe die erfahrung selber gamacht

Wow, nach 8 Monaten schon einen neuen Freund... wenn ihr zusammenzieht, dann sollte er ja auch zum Lebensunterhalt und zur Miete beitragen, dann brauchst Du doch den Zuschuss vom Amt nicht mehr...
Das Problem an der sache ist das er noch eine Lohnpfändung hat und 2 kinder für die er auch aufkommen muss..
comhexe am 9. Oktober 2008 13:19 egal wie, angerechent wird er auf jeden Fall. Ihr müßt eh alle einnahmen und Ausgaben offenlegen. Und wenn er Unterhalt bezahlt für Kinder, dann wird das auch als ausgabe angerechnet. Wie das mit einer Lohnpfändung ist weiß ich nicht, da müßtest du dich beim Amt selber mal erkündigen. Normalerweiße zählt was er verdient.