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Ab wann gilt man bei eBay wenn man Waren verkauft als Unternehmer?

gefragt von orlandowest am 14.12.2007 um 14:21 Uhr

Ab wann muss man bei eBay, wenn man Waren verkauft, wie ein Unternehmer auch entsprechend haften, ist dies abhängig von der Menge der verkauften Waren oder davon, ob die Ware echtes Eigentum war oder zugekauft wurde, um sie bei eBay zu verkaufen?


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Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 14. Dezember 2007 14:27
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Anhaltspunkt: Wenn man hauptsächlich Waren anbietet, die man ausschließlich zum Versteigern gekauft hat.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 14. Dezember 2007 14:26
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anonym
beantwortet von justefix am 14. Dezember 2007 14:28
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Das wird in der Rechtsprechung ganz gemessen am Einzelfall beurteilt.

Das OLG Frankfurt hat z.B. entscheiden,.03.2007 (Az: 6 W 27/07) entschieden, dass Merkmal des Weiterverkaufs in der Abgrenzung zu privaten Gelegenheitsverkäufen für eine gewerbliche Tätigkeit spricht, während Verkäufe aus einem privaten Bestand eher dem nicht unternehmerischen Bereich zuzuordnen seien. Bei Verkäufen aus Privatvermögen wird es häufig an dem Merkmal einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Betätigung fehlen. Zwingend ist dies jedoch nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 14. Dezember 2007 14:32

uff - kannste das noch mal übersetzen, bitte?


anonym
beantwortet von Slartibartfas am 14. Dezember 2007 14:40
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Die Gewinnabsicht ist das wichtige. Wenn Du Dir mal was gekauft hast um es normal zu benutzen, es aber nach einer gewissen Zeit nicht mehr benötigst, kannst Du es privat verkaufen.

Besorgst Du Dir aber Zeugs um es gewinnbringend zu verkaufen, dann ist es gewerblich. Selbst wenn Du über Flohmärkte ziehst um dort Dinge billig zu kaufen die Du dann bei eBay teurer verkaufen willst, tust Du das in der Absicht einen Gewinn zu erzielen. Also gewerblich. Auch Krempel aus Garagen sammeln, selber basteln oder bei Verwanten aus dem Mülleimer klauben gehört dazu - wenn Du es tust um Geld damit zu verdienen.

Die Menge ist egal. Wenn Du 20.000 Briefmarken in 30 Jahren gesammelt hast, darfst Du die privat verkaufen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 14. Dezember 2007 14:24
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schon mal in den ebay-Richtlinien nachgeguckt?





masi1501
beantwortet von masi1501 am 14. Dezember 2007 14:44
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Hallo,

sobald Du mehrere gleiche Artikel als Neuware vertreibst. Daran kan man vermuten das dort Handel betrieben wird.


anonym
beantwortet von RolandKotz am 18. Februar 2008 19:30
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Das Problem ist gar nicht, daß eBay so heiß darauf wäre, Dich als gewerblichen Händler zu listen.

Das Finanzamt sieht sich inzwischen recht genau an, was in den Auktionen abgeht, und da kannst Du schon Pech haben, ein paar Auktionen reinstellen und bekommst Post vom Fiskus. Wenn Du Neuwaren anbietest bist Du sofort auf deren Radar, wenn es mehrere identische neue Produkte sind stellen sie kaum noch Fragen sondern fordern Unterlagen an.




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