Unter welchen Bedingungen gilt man als Scheinselbständiger? Wie kann man das verhindern?
Ab wann gilt man als Scheinselbständiger?
Antworten (6)
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1Antwort von
Lavendel53Lavendel53
Scheinselbständige haben meist nur einen "Kunden".
Damit du keine Scheinselbständiger bist, musst du für mehrere Auftraggeber arbeiten.
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1hoss431hoss43
>>>Wie kann man das verhindern?<<<
Garnicht, da die BFA die Gesetze so auslegt, wie sie es gerade gebrauchen kann!
Ich hab den ganzen Sch.eiß auch schon durch und verloren, obwohl ich
mehrere Auftraggeber hatte,
Angestellte hatte und
in meiner Preisgestaltung frei war!
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ErsterSchneeErsterSchnee Das ist doch nun wieder völlig falsch. Auch die BfA wird beim besten Willen keine Scheinselbständigkeit konstruieren können, wenn man z.B. drei Auftraggeber hat, die auch in ungefähr gleichem Maße Aufträge erteilen und bezahlen. Der Staat ist nicht nur schlecht...
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1hoss431hoss43 Willst Du mir erklären, warum ich meine Firma verloren habe??
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ErsterSchneeErsterSchnee Mit Sicherheit nicht wegen der BfA und großzügig ausgelegter Gesetze zur Scheinselbständigkeit. Das kannst Du mir nicht erzählen. Wenn da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann kommt man damit auch durch!
Ich bin seit fast 20 Jahren beim Steuerberater tätig und wir hatten keinen einzigen Fall, wo jemand wirklich richtig selbständig war und das von der BfA nicht anerkannt wurde. Und viele viele Fälle, die aus unterschiedlichsten Gründen reingefallen sind - meistens jedoch aus eigener Dummheit (nicht alle, aber viele!).
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1hoss431hoss43 Da irrst Du gewaltig!
Zuerst hieß es: Sie haben nicht genug Auftraggeber!
Darauf belegte ich 5(!) Auftraggeber, die mich regelmäßig buchten!
Dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!
Dann hieß es: Sie haben keine Mitarbeiter!
Darauf hin legte ich die Arbeitsverträge und die letzten 12 Kopien deren Lohnabrechnungen meiner 2 Angestellten vor!
Dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!
Dann hieß es: Sie sind nicht frei in ihrer Preisgestaltung!
Ich legte daraufhin eine Bescheinigung meiner 5 Auftraggeber vor, welche belegten, daß ich in meiner Preisgestaltung frei bin und seitens der Auftraggeber keine Preisvorgaben bestünden.
Auch dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!
Als der BfA dann die Argumente ausging, wurde bemängelt, daß ich den Fuhrpark meiner Auftraggeber benutzte. Was eigentlich bei einer Tätigkeit als Urlaubs- und Krankheitsvertretung als Kraftfahrer logisch ist.
Damit wurde nun die Scheinselbständigkeit von Seiten der BfA begründet und ich mußte meine Firma schließen!
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1hoss431hoss43 Und der größte Schlager war dann, als ich arbeitslos wurde, riet mir meine Fallmanagerin, daß ich doch in diesem Sektor eine Ich-AG gründen solle! Sie entging nur knapp ihrer Erschlagung! ;-)
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voti1972voti1972
hier ist ein Test, da kannst du prüfen ob du scheinselbsständig bist
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Checklisten/check6.htm
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erweherweh
Du brauchst zB mehr als einen Auftrageber. Aber inzw wird das nicht mehr so sehr streng gehandhabt.
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monja1995monja1995
Als Scheinselbständig wirst Du bezeichnet, wenn Du auf Gewerbeschein für nur ein Unternehmen arbeitest, Deine Preise von dem Unternehmen vorgeschrieben bekommst, keine Mitarbeiter beschäftigst.... Soll heissen, wenn Du im gleichen Abhängigkeitsverhältnis mit dem Kunden stehst, wie ein bei ihm angestellter Mitarbeiter
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voti1972voti1972 eine scheinselbsständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt
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ErsterSchneeErsterSchnee
ausreichend Auftraggeber, dann glauben Finanzamt und Krankenkasse Dir ohne Probleme
Ein Kunde nicht unbedingt, aber einen Auftraggeber.
Der Kunde ist der Auftraggeber.