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Ab wann gilt man als Scheinselbständiger?

Frage von Gooseberry Gooseberry

Unter welchen Bedingungen gilt man als Scheinselbständiger? Wie kann man das verhindern?

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Antworten (6)

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Scheinselbständige haben meist nur einen "Kunden".

    Damit du keine Scheinselbständiger bist, musst du für mehrere Auftraggeber arbeiten.

    Kommentar von tihawe tihawetihawe

    Ein Kunde nicht unbedingt, aber einen Auftraggeber.

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Der Kunde ist der Auftraggeber.

  • 0
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    >>>Wie kann man das verhindern?<<<

    Garnicht, da die BFA die Gesetze so auslegt, wie sie es gerade gebrauchen kann!

    Ich hab den ganzen Sch.eiß auch schon durch und verloren, obwohl ich

    • mehrere Auftraggeber hatte,

    • Angestellte hatte und

    • in meiner Preisgestaltung frei war!

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Das ist doch nun wieder völlig falsch. Auch die BfA wird beim besten Willen keine Scheinselbständigkeit konstruieren können, wenn man z.B. drei Auftraggeber hat, die auch in ungefähr gleichem Maße Aufträge erteilen und bezahlen. Der Staat ist nicht nur schlecht...

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43
    Willst Du mir erklären, warum ich meine Firma verloren habe??
    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Mit Sicherheit nicht wegen der BfA und großzügig ausgelegter Gesetze zur Scheinselbständigkeit. Das kannst Du mir nicht erzählen. Wenn da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann kommt man damit auch durch!

    Ich bin seit fast 20 Jahren beim Steuerberater tätig und wir hatten keinen einzigen Fall, wo jemand wirklich richtig selbständig war und das von der BfA nicht anerkannt wurde. Und viele viele Fälle, die aus unterschiedlichsten Gründen reingefallen sind - meistens jedoch aus eigener Dummheit (nicht alle, aber viele!).

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43
    Da irrst Du gewaltig!

    Zuerst hieß es: Sie haben nicht genug Auftraggeber!

    Darauf belegte ich 5(!) Auftraggeber, die mich regelmäßig buchten!

    Dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!


    Dann hieß es: Sie haben keine Mitarbeiter!

    Darauf hin legte ich die Arbeitsverträge und die letzten 12 Kopien deren Lohnabrechnungen meiner 2 Angestellten vor!

    Dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!


    Dann hieß es: Sie sind nicht frei in ihrer Preisgestaltung!

    Ich legte daraufhin eine Bescheinigung meiner 5 Auftraggeber vor, welche belegten, daß ich in meiner Preisgestaltung frei bin und seitens der Auftraggeber keine Preisvorgaben bestünden.

    Auch dieser Fakt blieb von Seiten der BfA unkommentiert!


    Als der BfA dann die Argumente ausging, wurde bemängelt, daß ich den Fuhrpark meiner Auftraggeber benutzte. Was eigentlich bei einer Tätigkeit als Urlaubs- und Krankheitsvertretung als Kraftfahrer logisch ist.

    Damit wurde nun die Scheinselbständigkeit von Seiten der BfA begründet und ich mußte meine Firma schließen!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Und der größte Schlager war dann, als ich arbeitslos wurde, riet mir meine Fallmanagerin, daß ich doch in diesem Sektor eine Ich-AG gründen solle! Sie entging nur knapp ihrer Erschlagung! ;-)

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    Antwort von voti1972 voti1972

    hier ist ein Test, da kannst du prüfen ob du scheinselbsständig bist

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Checklisten/check6.htm

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    Antwort von erweh erweh

    Du brauchst zB mehr als einen Auftrageber. Aber inzw wird das nicht mehr so sehr streng gehandhabt.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Als Scheinselbständig wirst Du bezeichnet, wenn Du auf Gewerbeschein für nur ein Unternehmen arbeitest, Deine Preise von dem Unternehmen vorgeschrieben bekommst, keine Mitarbeiter beschäftigst.... Soll heissen, wenn Du im gleichen Abhängigkeitsverhältnis mit dem Kunden stehst, wie ein bei ihm angestellter Mitarbeiter

    Kommentar von voti1972 voti1972voti1972

    eine scheinselbsständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    ausreichend Auftraggeber, dann glauben Finanzamt und Krankenkasse Dir ohne Probleme

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