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Ab wann gilt Gewohnheitsrecht bei Zufahrt?

Frage von Quinto Quinto

Bei Verwandten von mir läuft die Zufahrt seit Jahren über ein Nachbargrundstück. Leider wurde nie ein Wegerecht eingetragen. Jetzt will der Nachbar plötzlich die Durchfahrt verbieten.

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Antworten (5)

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    Antwort von Maikltschaegsen Maikltschaegsen

    gar nie.

    Wegerecht ist aber einklagbar

  • 1
    Antwort von user216 user216

    Hätte nicht gedacht, dass es so etwas gibt. Krass.
    Habe mal bisschen gegoogelt. Einige Meinungen sind: schon ab 5 Jahren.

    Kommentar von user216 user216user216

    Ach nein, stimmt nicht.
    Ein Jurist zu diesem Thema meint:
    "Der Nachbar wird sich nach 5 Jahren auch noch nicht auf Gewohnheitsrecht stützen können."

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    weiß nicht, was du mit "seit Jahren" meinst, aber das klingt schon so, als ob das Gewohnheitsrecht da greifen könnte. Ich glaube, es gibt keine feste Jahreszahl, es muß quasi "schon immer" so üblich gewesen sein.

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    Antwort von AnnaNass AnnaNass

    Selten "sinnige" Antowrt, dass ein anderer Weg gegeben sein könnte, da würde sich doch kein Mensch Gedanken drüber machen und den anderen Weg nutzen. Es gibt tatsächlich ein Gewohnheitsrecht, das etwa ab 20 bis 30 Jahren angesetzt wird. Es gibt sogar ein paar Urteile des BGH und BVerfG dazu. Anwälte möchten das gerne bestreiten, aber wer das Stichwort Inwieke eingibt, findet ein höchst aktuelles Urteil dazu. Ob Gewohnheitsrecht oder ein Notwegerecht vorliegt, ist zu prüfen, beide Rechte schliessen sich gegenseitig aus. Gewohnheitsrecht ist dem Richterrecht vergleichbar in der Wirksamkeit, kann kaum durch Richterrecht ersetzt oder verworfen werden.

  • 0
    Antwort von terraq terraq

    ist sein gutes Recht vom Nachbarn den Zugang übe sein eigenes Grundstück zu ändern

    es wird doch sicherlich auch einen direkten unabhängigen Weg geben

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