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Ab wann gilt es vor dem Gesetz als Schwarzarbeit?

gefragt von Macalintal am 07.11.2009 um 16:59 Uhr

Ist es eigentlich Schwarzarbeit, wenn man dem Nachbarn, der behindert ist, im Garten hilft und der einem immer etwas Geld gibt? Esist nicht viel Geld, es ist eher eine Art Trinkgeld.


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 7. November 2009 16:59
2x
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Nein ist es nicht und nennt sich deshalb Nachbarschaftshilfe

Kommentar von gehilft am 7. November 2009 17:02

unentgeltlich ist es Nachbarschaftshilfe

Im Prinzip, ist aber kaum durchsetzbar und nachverfolgbar, müsste man jede finanzielle Einnahme, egal warum, angeben--- im Prinzip ist es wie ein Einkommen--- gibt sicher Freigrenze

Selbst Trinkgeld müsste man angeben und das wird auch versteuert bei Personen die im Gastgewerbe.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 7. November 2009 17:04

Nein ist es nicht! Weil für eine Leistung keine gegenleistung ausgehndelt wurde


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 16:59
1x
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''Ist es eigentlich Schwarzarbeit, wenn man dem Nachbarn, der behindert ist, im Garten hilft und der einem immer etwas Geld gibt?''

Nein.


''Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.''

http://kURL.de/ebur


nwidmb
beantwortet von nwidmb am 7. November 2009 17:00
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Es gibt einen bestimmte regelung ab wann du es versteuern musst, ich kann dir jedoch nicht sagen wie hoch dieser betrag ist, such doch mal bei google


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. November 2009 17:01
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nein, sei beruhigt


anonym
beantwortet von Fragender024 am 7. November 2009 17:05
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Nein, das ist eine reine Gefälligkeit ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.



anonym
beantwortet von waltghaupt am 8. November 2009 16:31
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kein Problem, hilf Deinem Nachbarn ruhig weiter, verdien Dir ein Taschengeld und die Beträge sind ja sicher auch unter der Nebenverdienstgrenze von 400 € im Monat.


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