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Ab wann gilt eine Rechtsschutzversicherung?

Frage von LeoMessi84 LeoMessi84

Hallo, Mir stehen wohl in den nächsten Wochen und Monaten einige Rechtsschutzstreitigkeiten ins Haus. Wenn ich jetzt eine Versicherung abschliesse, ab wann gilt die und deckt die Kosten? Wenn es ein laufendes Verfahren gibt sicher nicht mehr, oder? GIbt es da einen Mindestzeitraum?

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Antworten (10)

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    wenn sich die Rechtsstreitigkeiten bereits bei Abschluß der Versicherung abzeichnen wird die Rechtsschutz die Kosten wohl nicht übernehmen.

    Kommentar von Emmylou53 Emmylou53Emmylou53

    Ja, wenn der Rechtsstreit bereits vor Abschluß besteht, ist diese Sache nicht mit versichert!

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Ab Vertragsbeginn besteht für viele Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Damit wollen die Versicherer sich und die Versichertengemeinschaft genau vor den Kunden schützen, die ihr Haus erst gegen Feuer versichern, wenn es zu brennen anfängt... Keine Wartezeit besteht für die Leistungsarten Strafrechtsschutz und Schadenersatzrechtsschutz. Hierfür besteht Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Das steht in den AGB der Versicherung. Üblich ist eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluß.

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    Antwort von Emmylou53 Emmylou53

    Du hast 3 Mon. Anwartschaft und ab 4. Mon bist du versichert. LG

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    Antwort von KaribikTraum KaribikTraum

    es gibt RSV, die sofort in Kraft treten... ABER, wie schon geschrieben, ist der Rechtstreit schon passiert, zahlen die keinen Cent.

    Informiere dich am besten im Vorfeld, ob du Prozesskostenhilfe bekommst...das bekommst du auch, wenn du nicht zu den Topverdienern gehörst, also nicht nur wenn du Hartz4 oder so beziehst.

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    Antwort von RachelGreen RachelGreen

    In der Regel beginnt die Versicherungsleistung ab einer Wartezeit von drei Monaten. Such dir auf jeden Fall eine Versicherung, die in Vergleichen gut abschneidet. Ich hab gehört, die der ARAG soll gut sein. Also Angebote vergleichen, zB hier http:// tinyurl. com/mzjsj3 .LG

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Eine Rechtsschutzversicherung tritt grundsätzlich nicht für bereits bstehende Rechtsstreitigkeiten ein. Es gilt eine allgemeine Wartefrist von 3 Monaten. Diese gilt nicht bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Unfall.

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    Antwort von juergenius juergenius

    Anwartszeit ist 3 Monate

    das heißt, ab Unterschrift auf Antrag für Rechtschutzversicherung läuft die sog. Anwartszeit von 3 Monaten, alles was nach dieser Zeit an Streitfällen kommt ist mitversichert!

    In deinem Fall wohl etwas zu spät?

    Ich empfehle oftmals diesen Rechtschutz, werde aber immer usgelacht, weil keiner umsonst eine gewisse Zeit dafür zahlen will. Kommt es aber dazu, dass man diesen Rechtschutz braucht, ist es zuspät mit dem Abschluß zur laufendnen Rechtssache!

    Nur der KFZ-Rechtschutz beginnt ab Tag der Antragstellung!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Für ein Feuer zahlt man ja auch eine gewisse Zeit bevor es brennt.

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Je nach Versicherung, zwischen drei und 6 Monate Wartezeit. Was in etwa heißt: Du zahlst drei bis 6 Monate und bekommst nichts dafür.

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    Antwort von curmey curmey

    die Kfz-Rechtsschutz verzichtet auf Wartezeiten, die Wartezeiten betragen ansonsten 3 monate

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