Hallo, Mir stehen wohl in den nächsten Wochen und Monaten einige Rechtsschutzstreitigkeiten ins Haus. Wenn ich jetzt eine Versicherung abschliesse, ab wann gilt die und deckt die Kosten? Wenn es ein laufendes Verfahren gibt sicher nicht mehr, oder? GIbt es da einen Mindestzeitraum?
Antworten (10)
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4Antwort von
waltghauptwaltghaupt
wenn sich die Rechtsstreitigkeiten bereits bei Abschluß der Versicherung abzeichnen wird die Rechtsschutz die Kosten wohl nicht übernehmen.
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fairBeraterfairBerater
Ab Vertragsbeginn besteht für viele Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Damit wollen die Versicherer sich und die Versichertengemeinschaft genau vor den Kunden schützen, die ihr Haus erst gegen Feuer versichern, wenn es zu brennen anfängt... Keine Wartezeit besteht für die Leistungsarten Strafrechtsschutz und Schadenersatzrechtsschutz. Hierfür besteht Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.
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Dea2010Dea2010
Das steht in den AGB der Versicherung. Üblich ist eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluß.
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KaribikTraum es gibt RSV, die sofort in Kraft treten... ABER, wie schon geschrieben, ist der Rechtstreit schon passiert, zahlen die keinen Cent.
Informiere dich am besten im Vorfeld, ob du Prozesskostenhilfe bekommst...das bekommst du auch, wenn du nicht zu den Topverdienern gehörst, also nicht nur wenn du Hartz4 oder so beziehst.
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RachelGreenRachelGreen
In der Regel beginnt die Versicherungsleistung ab einer Wartezeit von drei Monaten. Such dir auf jeden Fall eine Versicherung, die in Vergleichen gut abschneidet. Ich hab gehört, die der ARAG soll gut sein. Also Angebote vergleichen, zB hier http:// tinyurl. com/mzjsj3 .LG
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Eine Rechtsschutzversicherung tritt grundsätzlich nicht für bereits bstehende Rechtsstreitigkeiten ein. Es gilt eine allgemeine Wartefrist von 3 Monaten. Diese gilt nicht bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie Unfall.
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juergeniusjuergenius
Anwartszeit ist 3 Monate
das heißt, ab Unterschrift auf Antrag für Rechtschutzversicherung läuft die sog. Anwartszeit von 3 Monaten, alles was nach dieser Zeit an Streitfällen kommt ist mitversichert!
In deinem Fall wohl etwas zu spät?
Ich empfehle oftmals diesen Rechtschutz, werde aber immer usgelacht, weil keiner umsonst eine gewisse Zeit dafür zahlen will. Kommt es aber dazu, dass man diesen Rechtschutz braucht, ist es zuspät mit dem Abschluß zur laufendnen Rechtssache!
Nur der KFZ-Rechtschutz beginnt ab Tag der Antragstellung!
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DerHansDerHans Für ein Feuer zahlt man ja auch eine gewisse Zeit bevor es brennt.
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gargamel111gargamel111
Je nach Versicherung, zwischen drei und 6 Monate Wartezeit. Was in etwa heißt: Du zahlst drei bis 6 Monate und bekommst nichts dafür.
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curmeycurmey
die Kfz-Rechtsschutz verzichtet auf Wartezeiten, die Wartezeiten betragen ansonsten 3 monate
Ja, wenn der Rechtsstreit bereits vor Abschluß besteht, ist diese Sache nicht mit versichert!