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Ab wann gilt ein Schiff als Schiff i.S. der Möglichkeit, dass der Kapitän Eheschliessungen vornehmen

gefragt von Rolfe am 08.07.2007 um 23:27 Uhr

Manche Leute haben ja schon Boote/Schiffe von etwa 20 m Länge oder noch länger. Die dürfen doch nicht etwa Trauungen vornehmen, oder?


Reply


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 8. Juli 2007 23:42
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Das mit den Eheschließungen durch Kapitäne (egal ob auf Kreuzfahrtschiffen, Öltankern, Fischtrawlern oder Spree-Ausflugsdampfern)ist ein nicht auszurottender Rechtsirrtum. Wer heiraten will, dem wird vom Kapitän gesagt, dass er das bitte an Land tun soll. Das der Kapitän Trauungen vornimmt war auch früher nicht so, an Land mussten das Brautpaar nochmal heiraten. Es ging bei dieser Prozedur darum, Kindern, die eventuell sonst an Bord geboren worden wären die Schmach zu ersparen unehelich geboren worden zu sein. Eigentlich findet sowas nur in Filmen der 30er bis 50er Jahre statt - und lebt als moderne Legende fort.


anonym
beantwortet von Albrecht am 8. Juli 2007 23:50
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In Deutschland ist eine rechtsverbindliche Heirat nur standesamtlich möglich. Ein Kapitän könnte also nur eine Trauung vornehmen, wenn er zugleich Standesbeamter wäre.

Eine Heirat auf einem Schiff wäre nur bei Zusammenarbeit mit dem Standesamt als ein besonderes Angebot möglich, z. B. in Hamburg auf einem Alsterschiff durch einen anwesenden Standesbeamten (http://www.alstertouristik.de/hochzeit.php).




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