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Ab wann gilt ein Konto als Vermögen ? (Prozesskostenhilfe)

Frage von DeltaXX DeltaXX

Wenn man Prozesskostenhilfe beantragt kommt auch immer die Frage, ob man Konten hat. (Ziemlich jeder hat ein Konto) Muss man jetzt angeben, wieviel Geld man auf den Konten hat bzw. muss man das Konto immer nennen? Und was muss man über das Konto angeben ? Oder gibt es eine bestimmte Untergrenze unterhalb derer man das nicht muss und das Konto ist erst ab einem gewissen Vermögen relevant ? Ich blicke da nicht ganz durch. Danke im Voraus.

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Antworten (3)

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    Antwort von zsuzsi14 zsuzsi14

    hast Du schon einmal Dich über die erforderlichen Angaben im Internet informiert ?

    Nein ? Dann gebe doch einmal bei google den Suchbegriff ein.

    Kommentar von DeltaXX DeltaXX

    Tja, und was ist wenn ich das schon gemacht habe (bevor ich diese Frage gestellt habe ? Darauf muss man erstmal kommen...

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    Antwort von schlaubert schlaubert

    Prozesskostenhilfe ist für Arme Leute gedacht, also mußt du natürlich belegen das du bedürftig bist. Wenn du genug Geld auf dem Konto hast kannst du selbst zahlen.

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    Antwort von DanielTayts12 DanielTayts12

    wenn du alle schulden abgezahlt hast dann hast du ja nur noch das vermögen übrig

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