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ab wann gilt ein kind .....baby eine person?

Frage von svenner44 svenner44

vorallem bei der nebenabrechnung bei einer wasseruhr?...wir sind 2 mietparteien mit je 2 kindern einer wasseruhr ....hab jetzt jetzt ein neugeborenes......und die abrechnung geht durch 8 personen .....hab ein sohn 3und ne tochter jetzt 18mon......nachbar kinder sind beide in der schule und sind 9 und 13 .......die gehen auf wc.und duschen jeden tag.....kinder bden 2 die wochen in einer wanne????????

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Antworten (10)

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    Antwort von Gina02 Gina02

    Wurschtegal, ob 18 Monate, oder 80 Jahre:Die Wasseruhr fragt nicht nach dem Alter, sondern nach dem Verbrauch! Wir sind 6 Parteien ohne Wasseruhr und abgerechnet wird durch Umlage, also über die Personenzahl! Ich bin alleinstehend, doch mir wär´s im Leben nicht eingefallen (und den anderen übrigens auch nicht) wegen ein paar Cents hin oder her feilschen zu wollen!

    Ich hab´n Haufen Pflanzen und spül´jede gebrauchte Tasse sofort ab! Eine hat ´nen Jungen, der täglich gebadet wird, ´ne Andere springt 100x am Tag auf´s Klo! Und einer hat in den ganzen Jahren noch nie seine Fenster geputzt, geschweige denn ´nen Putzeimer voll Wasser gebraucht! Also was? Das wiegt sich Alles auf und am Ende basst´s scho!

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    Antwort von thinking1 thinking1

    Ein Kind gilt als Person ab der Geburt, egal, wieviel Wasser es verbraucht.

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    Antwort von larry2010 larry2010

    auch für ein baby verwendet man wasser. auch wenn es fürs waschen wenig ist, so wäscht man doch einges an kleidung.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Mit der Geburt.

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    Antwort von anitari anitari

    ab wann gilt ein kind .....baby eine person?

    Sobald es auf der Welt ist. Auch bei der NK-Abrechnung.

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    Antwort von kernstel kernstel

    Das ist doch garnicht Zulässig Du must den Vermieter darauf Aufmerksam machen.Das es nicht mehr Zulässig ist eine Wasseruhr für merere Wohneinheiten,deshalb wurden an jede Abnamestelle eine Uhr Zwischen gemacht .Frag mal bei der Gemeinde nach ,oder dem Wasserzweckverband .

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Das ist doch garnicht Zulässig

    Unter Umständen schon. Z. B. wenn der Einbau von Wasseruhren für jede Wohnung einen unverhältnismäßigen baulichen, als auch finanziellen Aufwand für den Vermieter bedeutet.

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    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Geht es um die Abschlagszahlung. Weil ich eigentlich nicht so recht verstehe, ob Baby ... Person oder nicht. bei mir geht es nach Verbrauch. Die Vorauszahlungen werden doch erst dann erhöht, wenn man mehr verbraucht hat. Oder sind es 2 Haushalte und eine Wasseruhr? Dann kann ich Dir nur raten so bald wie möglich eine separate Wasseruhr ein zu setzen, oder wenigstens einen Zwischenzähler.

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    Antwort von urmel1981 urmel1981

    ein Kind ist eine Person...meist ist es so, dass man für ein Kind mehr Wasser verbraucht als für einen Erwachenen. Wäsche waschen, viele baden ihr Kind täglich...es wird mehr geputzt...also von Anfang an als person angeben

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    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Das Kind ist eine Person ab Geburt, da gibt es keine Staffelung bei der Abrechnung.

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    Antwort von BabaBaby BabaBaby

    Da man ab der Geburt bereits Rechte hat, würde ich daraus schließen, dass das auch auf die Pflichten übergreift, welche sich allerdings auf die Eltern verlagern. Also ist man ab der Geburt schon eine "Person".

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