Ab wann gilt ein Gewohnheitsrecht/Betriebliche Übung bei Provision?

3 Antworten

Wie Nightstick schon schrieb: "ohne genaue Kenntnis Deines Vertrages" ...

Grundsätzlich entsteht eine betriebliche Übung nur dann, wenn der Arbeitgeber eine Leistung, zu der er nicht verpflichtet ist, mindestens 3 Jahre erbringt ohne den Hinweis an die Leistungsempfänger, dass daraus kein Rechtsanspruch auf Gewährung auch in der Zukunft entstehen soll. Außerdem muss es sich um eine Leistung in gleichbleibender Höhe (nominell oder proprtional) handeln - also wie in Deinem Fall z.B. "30 % von ...".

Wenn es also keine vertragliche Vereinbarung zu dieser Provisionszahlung gibt, dann handelt es sich hier alleine schon wegen der Kürze der Gewährungsdauer nicht um eine "betriebliche Übung!

Wenn die Provisionszahlung außerdem an die Tätigkeit im Verkaufsteam gekoppelt sein sollte, wäre das - unter dem Vorbehalt der Unkenntnis zu möglichen vertraglichen Regelungen - ein weiterer Grund für die Annahme, dass Du bei einer Versetzung keinen Anspruch auf diese Provision mehr hast.

Wäre es eine betriebliche Übung (weil die Voraussetzungen "Dauer" und "gleichbleibende Leistung" erfüllt wären) mit einem Widerrufsvorbehalt, dann hätte der Arbietgeber allerdings Probleme, diesen Widerruf rechtlich durchzusetzen, weil es sich bei der Leistung um einen bedeutenden Bestandteil des Gesamtentgelts handelt.

Hi, erstmal Danke. Aber bei uns ist es so, dass ich dann nur eine Versetzung erhalten würde. Keinen neuen Vertrag.

Hallo @Burol, Du solltest keine eigenen Antworten einstellen - das ist ungünstig, sondern die Kommentarfunktion bei den Antworten der Ratgeber nutzen.

Zur Sache selbst: Hier kann man ohne genaue Kenntnis Deines Vertrages bzw. anderer Vereinbarungen hier im Board nichts Genaues sagen.

Da die Sache für Dich jedoch existentiell wichtig ist, solltest Du ggf. den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Eine erste Beratungsstunde kostet nicht die Welt, und Du hättest Gewissheit.

Nur für den ausgeführten , provisionsfähigen Job . Bei internem Wechsel = Neueinstellung mit neuem Vertrag .

Eigentlich logisch .

Bei internem Wechsel = Neueinstellung mit neuem Vertrag .

Eigentlich logisch .

Nicht "eigentlich logisch", sondern völliger Unsinn!

Ein interner Wechsel ist keine Neueinstellung, und dafür ist auch kein neuer Vertrag erforderlich!

Kuestenflieger - mannomann, was Du so als "logisch" bezeichnest!!!