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ab wann gilt ein diebstahl als raub

Frage von heresi heresi

ab welchem wert der beute liegt kein diebstahl sondern raub vor

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Antworten (10)

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    Antwort von Ragnar12983 Ragnar12983

    Das hängt doch nicht vom Wert der Beute ab, sondern davon, wie die Beute erlangt wurde. Den Raub zeichnet die Gewaltanwendung aus.

    Gruß Ragnar

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Das hat mit dem Wert nichts zu tun.

    Von Raub spricht man immer dann, wenn die Herausgabe der Sache mit Gewalt erzwungen worden ist.

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Raub ist es dann, wenn Gewalt angedroht oder angewendet wird.

    Du entnimmst dem Sicherheitstransporter einen Geldsack -> Diebstahl.

    Du entnimmst dem Sicherheitstransporter einen Geldsack und drohst dem Wachmann an, ihn zu vermöbeln -> Raub.

    Du entnimmst dem Sicherheitstransporter einen Geldsack und ziehst dem Wachmann eins übern Schädel -> Raub mit Körperverletzung.

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    Antwort von Hobelmeister Hobelmeister

    Sobald du jemanden bedrohst ist es raub.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das hat mit der Beute herzlich wenig zu tun. Raub liegt immer dann vor, wenn während der Wegnahmehandlung Gewalt angedroht oder ausgeübt wird.

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    Antwort von Ekaad Ekaad

    Raub ist ein Diestahl mit Gewaltanwendung. § 242 StGB - Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 249 StGB - Raub

    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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    Antwort von Philipk123456 Philipk123456

    Wenn du was geklaut hast..

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    Antwort von RDeath RDeath

    Der Raub (§ 249 StGB) setzt sich aus den Delikten Diebstahl und Nötigung zusammen.

    Tatobjekt des Raubes ist (wie bei Diebstahl und Unterschlagung) eine fremde bewegliche Sache. Tathandlung des Raubes ist die Wegnahme der Sache unter Anwendung bestimmter Zwangsmittel.

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    Antwort von freezingheat freezingheat

    Raub ist mit Körpereinsatz.

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    Antwort von Charlex Charlex

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube Diebstahl ist, wenn du dir etwas nimmst, das dir nicht gehört. Raub ist, wenn du dir etwas mit Gewalt nimmst, das dir nicht gehört.

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