Habe mein Auto kurz an einem Fahrbahnrand mit Schild "Parken mit Parkscheibe" abgestellt, um einen behinderten Freund aus dem Auto und in einen Laden zu helfen. Schlüssel steckte noch - nach kurzem Gespräch mit dem Ladenbesitzer drehte ich mich um und durfte zusehen, wie ein freundlicher Mitarbeiter des Ordnungsamt mir gerade ein Knöllchen verpasste, da ich ja schließlich ohne Parkscheibe geparkt hätte. Trotz heftigen Protests - nicht nur meinerseits - da ich ja auch noch direkt neben dem Auto stand - hat sich der Beste nicht erweichen lassen. Nun meine Frage - ab wann gilt eigentlich ein Auto als "geparkt"? ich dachte eigentlich, das wären 5 Minuten ...
Fahrzeug verlassen und nicht mehr in Reichweite. Halten ist kleiner 3 Minuten darüber ist es Parken.
In § 13 der StVO steht im Absatz 4: Einrichtungen,wie z.B. die Parkscheiben Anordnung, zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden 1. beim Ein- und Aussteigen 2. zum Be-und Entladen. Da Sie Ihr Fahrzeug nach Betreten des Hauses nicht mehr im Blick hatten, haben Sie dieses o.a.Gebot missachtet. Neugierig77
DH.