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Ab wann gilt die Verjährung?

Frage von silas02 silas02

Hallo, ich habe im Frühjahr mein Dach gemacht bekommen. Einen Kostenvoranschlag habe ich bekommen, aber bisher keine Rechnung. Gibt es hier für eine Verjährung oder muss/ sollte ich ihn dran erinnern??? Vielen Dank

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Antworten (9)

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    Antwort von amiria71 amiria71

    Das mit der Verjährung ist ein bißchen diffiziler als nur "3 Jahre". wobei das natürlich stimmt.

    die drei Jahre laufen ab 31.12. des Jahres los und zwar überhaupt erst ab Fälligkeit der Forderung. Eine Fälligkeit bei einem Werkvertrag kann bestenfalls nach Abnahme der Leistung eintreten.

    Wann die gewesen ist und ob sie schon war, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

    Meistens fällt es aber noch irgendwann auf, dass die Rechnung nicht rausgegangen ist. leider geht sowas in manchen Firmen schonmal unter und als Kunde wundert man sich dann später.

    Fair wäre es jedenfalls, wenn Du für eine korrekt gemachte Arbeit auch freiwillig korrekt bezahlst.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Die einzig fundierte Antwort zwischen all den Vermutungen und Irrungen.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    danke sehr

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    Antwort von aristokrat aristokrat

    Also ich finde wenn man eine Leistung bekommen hat, ist es nur fair für diese auch zu bezahlen. Mein Reifenhändler hat mal versäumt, mir eine Rechnung zu schicken, nach ca. eineinhalb Jahren hab ich's bemerkt und ihn darauf hingewiesen. Er hat sich tausendmal bedankt, sie mir dann natürlich zugesandt und ich habe bezahlt. Einige denken vielleicht: "schön blöd". Ich bin der Meinung: ehrlich währt am längsten!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ich reihe mich ein in die Reihe der "blöden" ;-)

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    Antwort von Aemmie Aemmie

    Unternehmen zu Kunden, glaube ich 30 Jahre. Kunde zu Unternehmen 2 Jahre unter berücksichtigung der im Vertrag geregelten Vertragsbedingungen, Vereinbarungen. Ich würde mich beeilen, denn es gibt dieses sogenannte Mahnverfahren nicht mehr. Das Unternehmen kann pro Tag bis zu 5€ Säumniszins draufschlagen

    Kommentar von MsPurple MsPurpleMsPurple

    nicht, wenn keine rechnung gestellt ist. das gilt erst nach uebersendung derselben!

    Kommentar von Aemmie AemmieAemmie

    oder so. danke Marpel

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    diese Regelung galt mal - bis 2001 oder 2002. Hin und wieder sollte man mal die Gesetzesänderungen berücksichtigen. Ist ja hier erst 7 Jahre her.... so aktuell kann man natürlich nicht auf dem laufenden sein....

    Kommentar von Aemmie AemmieAemmie

    Danke, gib mir mal den Link dazu???? Befasse Dich mal mit dem Insolvenzrecht, dann denkste anders darüber nach. Es sei!!! Du gehst von den 5€ aus, dass machen sogar heute noch Unternehmen und kommen damit durch!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ein blick ins bgb sollte genügen. ansonsten google nach "schuldrechtsreform"
    was ich jetzt nicht verstehe: worüber denke ich anders, wenn ich mich mit insolvenzrecht befasse? da muss man nicht die aktuellen gesetze kennen????

    abgesehen davon sind die 5 Euro pro Tag auch blödsinn und mahnverfahren gibts durchaus noch.

    wer sich mit insolvenzrecht befasst, sollte doch allgemeines schuldrecht auch beherrschen, oder etwa nicht?

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Die Verjährung beginnt mit Ablauf des 2 Jahres nach Entstehung der Forderung. Also am 01.01.2011 brauchst Du Dich nicht mehr um die Bezahlung kümmern.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    die Verjährung ist doch jetzt (seit 2001, glaub ich) einheitlich 3 Jahre und dann bis Jahresende. Ich komme dann auf den 01.01.2012. Oder?

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Gibt es seit 01.01.2002 mit der neuen Schuldrechtsreform. Ändert nix daran das man sich keine Sorgen machen muß das die Rechnung nicht mehr zu bezahlen ist. Bis 2011 oder 2012 hat der Handwerker auf jeden Fall noch genug Zeit. Ansonsten hast Du recht sind jetzt sogar 3 Jahre.

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    Antwort von jotde01 jotde01

    wenns keine Rechnung gegeben hat kannst du den Handwerker natürlich daran erinnern, du mußt es aber nicht. Wenn ein volles Kalenderjahr ohne Rechnung oder Zahlungsaufforderung vergangen ist kann eine Verjährung eintreten. Dann gibts natürlich auch keine Gewährleistung auf die Arbeit, sprich keine Möglichkeit, auftretende Schäden zu reklamieren.

    Kommentar von geraldine0715 geraldine0715geraldine0715

    für eine kostenlose arbeit brauch ich keine garantie, da kann ich mal selber was zahlen

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    na ja, wenns nach einem Jahr durch das Dach tropft hättest du wohl sicher gern die Gewährleistung....das kann eine Riesen-Arbeit sein.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wo habt ihr das mit dem Jahr alle her????

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    Antwort von geraldine0715 geraldine0715

    das ist so ein handwerker der Rechnungen schreiben nicht im griff hat, die wursteln und wursteln rum ,kriegen ihre belege nicht mehr zusammen und schieben die rg schreiben immer weiter raus bis sies nicht mehr auf die reihe kriegen oder vergessen. nach einem Jahr ists verjährt und du hast eine kostenlose reparatur gewonnen

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wo steht das mit "einem Jahr"? das ist mir ja völlig neu!

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    Antwort von damas damas

    sind Jahre. Aber schau hier noch mal nach http://www.rechtslexikon-online.de/Verjaehrungsfristen.html

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    Antwort von badalandabad badalandabad

    früher oder später kommen die schon drauf. ich sage zahlen.

    Kommentar von damas damasdamas

    eben nicht, mein Bruder wartet seit fast 10 Jahren auf eine. Trotz Anfrage ist nichts eingetroffen.

    Kommentar von badalandabad badalandabadbadalandabad

    warum passiert mir sowas nicht... hätte vieles einfacher gemacht.. ;)

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Handwerkern zahlt man deren Rechnung....davon leben sie schließlich!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Eine Rechnung verjährt aber nach 3 Jahren.

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