Hallo, ich habe im Frühjahr mein Dach gemacht bekommen. Einen Kostenvoranschlag habe ich bekommen, aber bisher keine Rechnung. Gibt es hier für eine Verjährung oder muss/ sollte ich ihn dran erinnern??? Vielen Dank
Ab wann gilt die Verjährung?
Antworten (9)
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amiria71amiria71
Das mit der Verjährung ist ein bißchen diffiziler als nur "3 Jahre". wobei das natürlich stimmt.
die drei Jahre laufen ab 31.12. des Jahres los und zwar überhaupt erst ab Fälligkeit der Forderung. Eine Fälligkeit bei einem Werkvertrag kann bestenfalls nach Abnahme der Leistung eintreten.
Wann die gewesen ist und ob sie schon war, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Meistens fällt es aber noch irgendwann auf, dass die Rechnung nicht rausgegangen ist. leider geht sowas in manchen Firmen schonmal unter und als Kunde wundert man sich dann später.
Fair wäre es jedenfalls, wenn Du für eine korrekt gemachte Arbeit auch freiwillig korrekt bezahlst.
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aristokrataristokrat
Also ich finde wenn man eine Leistung bekommen hat, ist es nur fair für diese auch zu bezahlen. Mein Reifenhändler hat mal versäumt, mir eine Rechnung zu schicken, nach ca. eineinhalb Jahren hab ich's bemerkt und ihn darauf hingewiesen. Er hat sich tausendmal bedankt, sie mir dann natürlich zugesandt und ich habe bezahlt. Einige denken vielleicht: "schön blöd". Ich bin der Meinung: ehrlich währt am längsten!
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amiria71amiria71 ich reihe mich ein in die Reihe der "blöden" ;-)
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AemmieAemmie
Unternehmen zu Kunden, glaube ich 30 Jahre. Kunde zu Unternehmen 2 Jahre unter berücksichtigung der im Vertrag geregelten Vertragsbedingungen, Vereinbarungen. Ich würde mich beeilen, denn es gibt dieses sogenannte Mahnverfahren nicht mehr. Das Unternehmen kann pro Tag bis zu 5€ Säumniszins draufschlagen
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MsPurpleMsPurple nicht, wenn keine rechnung gestellt ist. das gilt erst nach uebersendung derselben!
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AemmieAemmie oder so. danke Marpel
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amiria71amiria71 diese Regelung galt mal - bis 2001 oder 2002. Hin und wieder sollte man mal die Gesetzesänderungen berücksichtigen. Ist ja hier erst 7 Jahre her.... so aktuell kann man natürlich nicht auf dem laufenden sein....
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AemmieAemmie Danke, gib mir mal den Link dazu???? Befasse Dich mal mit dem Insolvenzrecht, dann denkste anders darüber nach. Es sei!!! Du gehst von den 5€ aus, dass machen sogar heute noch Unternehmen und kommen damit durch!
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amiria71amiria71 ein blick ins bgb sollte genügen. ansonsten google nach "schuldrechtsreform"
was ich jetzt nicht verstehe: worüber denke ich anders, wenn ich mich mit insolvenzrecht befasse? da muss man nicht die aktuellen gesetze kennen????abgesehen davon sind die 5 Euro pro Tag auch blödsinn und mahnverfahren gibts durchaus noch.
wer sich mit insolvenzrecht befasst, sollte doch allgemeines schuldrecht auch beherrschen, oder etwa nicht?
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MietnormadeMietnormade
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des 2 Jahres nach Entstehung der Forderung. Also am 01.01.2011 brauchst Du Dich nicht mehr um die Bezahlung kümmern.
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amiria71amiria71 die Verjährung ist doch jetzt (seit 2001, glaub ich) einheitlich 3 Jahre und dann bis Jahresende. Ich komme dann auf den 01.01.2012. Oder?
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MietnormadeMietnormade Gibt es seit 01.01.2002 mit der neuen Schuldrechtsreform. Ändert nix daran das man sich keine Sorgen machen muß das die Rechnung nicht mehr zu bezahlen ist. Bis 2011 oder 2012 hat der Handwerker auf jeden Fall noch genug Zeit. Ansonsten hast Du recht sind jetzt sogar 3 Jahre.
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jotde01jotde01
wenns keine Rechnung gegeben hat kannst du den Handwerker natürlich daran erinnern, du mußt es aber nicht. Wenn ein volles Kalenderjahr ohne Rechnung oder Zahlungsaufforderung vergangen ist kann eine Verjährung eintreten. Dann gibts natürlich auch keine Gewährleistung auf die Arbeit, sprich keine Möglichkeit, auftretende Schäden zu reklamieren.
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geraldine0715geraldine0715 für eine kostenlose arbeit brauch ich keine garantie, da kann ich mal selber was zahlen
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jotde01jotde01 na ja, wenns nach einem Jahr durch das Dach tropft hättest du wohl sicher gern die Gewährleistung....das kann eine Riesen-Arbeit sein.
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amiria71amiria71 wo habt ihr das mit dem Jahr alle her????
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geraldine0715geraldine0715
das ist so ein handwerker der Rechnungen schreiben nicht im griff hat, die wursteln und wursteln rum ,kriegen ihre belege nicht mehr zusammen und schieben die rg schreiben immer weiter raus bis sies nicht mehr auf die reihe kriegen oder vergessen. nach einem Jahr ists verjährt und du hast eine kostenlose reparatur gewonnen
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amiria71amiria71 wo steht das mit "einem Jahr"? das ist mir ja völlig neu!
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damasdamas
sind Jahre. Aber schau hier noch mal nach http://www.rechtslexikon-online.de/Verjaehrungsfristen.html
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badalandabadbadalandabad
früher oder später kommen die schon drauf. ich sage zahlen.
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damasdamas eben nicht, mein Bruder wartet seit fast 10 Jahren auf eine. Trotz Anfrage ist nichts eingetroffen.
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badalandabadbadalandabad warum passiert mir sowas nicht... hätte vieles einfacher gemacht.. ;)
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kaesbrotkaesbrot
Handwerkern zahlt man deren Rechnung....davon leben sie schließlich!
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kaesbrotkaesbrot Eine Rechnung verjährt aber nach 3 Jahren.
Die einzig fundierte Antwort zwischen all den Vermutungen und Irrungen.
danke sehr