hallo...würde gerne mal wissen wenn am 13 des monats das konto gepfändet wird und noch sozialleistungen sprich alg 2 und kindergeld drauf sind....darf das gepfändet werden??gilt die 7 tage frist ab pfändungsdatum oder ab geldeingang das heisst der 1 eines monats...?? danke
ab wann gilt die 7 tage frist bei einer kontopfändung??
Antworten (3)
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GoloTheDogGoloTheDog
Die Frist gilt ab Geldeingang aber manchmal besteht noch die Möglichkeit einen gerichtlichen Beschluss zu erwirken um auch später noch Geld zu bekommen.
Vielleicht wäre es sinnvoll, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einzurichten. Auf diesem verbleibt der nicht pfändbare Teil deines Einkommens auch über die Frist hinaus grundsätzlich zur freien Verfügung.
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leonie198 werde morgen zur bank gehen und so ein konto einrichten....und ab zur schuldenberatung
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GoloTheDogGoloTheDog Kommentar von
Maxime1975Maxime1975 Dürfen Sozialleistungen und Kindergeld überhaupt gepfändet werden?
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GoloTheDogGoloTheDog Bedingt! Die Aussage, dass Sozialleistungen nicht gepfändet werden dürfen, bedeutet eigentlich nur, dass diese innerhalb der Frist auch ohne Gerichtsbeschluss abgehoben werden dürfen. Für alles andere brauchst du ja einen Freigabebeschluss, der entweder für eine einmalige Zahlung gelten kann oder auch für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.
Was ich aber bisher auch bei den anderen Antworten so mitgelesen habe, dürfte bei dir evtl. auch das Datum der Pfändung selber interessant sein nachdem du ja irgendwo geschrieben hast, dass du am 11. noch nichts von der Pfändung wusstest.
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leonie198 ja das ist richtig ich habe am samstag den pfändungsbescheid im briefkasten gehabt also am 12 wurde gepfändet und heute komm ich nicht an mein geld da war ja noch bisschen drauf...die bank meinte das die 14 tage rum sind
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GoloTheDogGoloTheDog Hab ich grade noch woanders gefunden:
Wenn der Eingang bereits länger zurückliegt als die Frist beträgt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses einen regulären Pfändungsschutz beim Gericht zu beantragen. In diesem speziellen Fall sind Sozialleistungen eben leider nicht geschützt. Der Schutz besteht nur für laufende Leistungen bei bereits gepfändetem Konto.
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leonie198 vielen dank für deine mühe...dann werd ich morgen zum amtsgericht fahren....und mich da erkundigen....irgendwie möchte ich das nicht einsehn das das geld von meinen kids weg sein soll...obwohl ich das erst seit samstag weiss...aber ärgern bringt wohl nix
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GoloTheDogGoloTheDog Erstmal Vielen Dank für's Sternchen.
Ärgern bringt dir da gar nix, da hast du recht.
Nimm aber wenn du zum Amtsgericht gehst unbedingt sämtliche Unterlagen mit. Also
Pfändungsbeschluss
Kontoauszug
Kindergeldbescheid
Lohnabrechnung (oder Leistungsbescheid)
usw. was halt sonst noch zu dem Thema vorhanden ist.
Außerdem solltest du um eine sofortige (bzw. wenn das nicht möglich ist eine kurzfristige) Entscheidung bitten.
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mac82mac82
Ab Geldeingang und dann 14 Tage. Alles was dann noch drauf ist kann gepfändet werden.
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jamaga1jamaga1
Gilt ab Geldeingang. Die Frist beträgt übrigens seit der letzten Gesetzesänderung 14 Tage.
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leonie198 na klasse der 14 war ein samstag...;-)
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jamaga1jamaga1 Dumm gelaufen...
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leonie198 DAS STIMMT...ist total unfair ...weil am 11 oder so weiss man noch nicht das das konto gepfändet wird
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jamaga1jamaga1 Kindergeld zählt meines Erachtens aber zu den nicht pfändbaren Sozialleistungen.
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leonie198 ja dacht ich auch aber wenn die frist abgelaufen ist soll das auch pfändbar sein
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GoloTheDogGoloTheDog Wieso weißt du am 11. noch nicht, dass dein Konto gepfändet ist?
Wenn du allerdings am 11. noch keine Pfändung hattest, sondern die erst zwischen Donnerstag und heute kam, spielt das Datum des Geldeingangs weniger eine Rolle, als vielmehr das Datum der Pfändung. Geh mit Kontoauszug und Pfändungsbeschluß zum Vollstreckungsgericht und lass dir dein Geld freigeben.
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leonie198 das hab ich auch gedacht....das da das geld eingangsdatum keine rolle spielt... meine bank sagt ab geldeingang gilt die frist....
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jamaga1jamaga1 Stimmt aber nicht, da sollte Deine Bank sich mal schlau machen (§ 54 SGB I). Im übrigen sollte man seine Schulden bezahlen, dann wird auch nichts gepfändet.
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mac82mac82 was ist daran unfair? ne kontopfändung kommt nicht mal eben einfach so aus heiterem himmel...da weis man vorher das irgendwo was offen ist.
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mac82mac82 @jamaga1 Deine Aussage ist falsch, ist das geld nach den 14 Tagen noch auf dem Konto, darf die Bank das natürlich dem Gläubiger überweisen. Ein zurück holen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hingegen darf man innerhalb dieser 14 Tage, auch bei bestehender Kontopfändung, das Kindergeld von Konto holen, die Bank muss dies auszahlen. http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/04/21/ist-kindergeld-pfaendbar/
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leonie198 da hast du recht....aber ich kann nicht alles aufeinmal....ich zahle meine schulden immer ab...aber das ist ja hier jetzt nicht relevant oder??;-)
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jamaga1jamaga1 Scheinbar zahlst Du an einen Gläubiger nicht, sonst hätte er nicht gepfändet. @mac82: Danke für den Hinweis.
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und wo bekommt man den gerichtlichen beschluss?? danke schon mal
Den Beschluß bekommt man im Vollstreckungsgericht. Das ist normalerweise an das Amtsgericht angegliedert.