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Ab wann gilt der Wohnraum als Gewerberaum?

Frage von anettHein anettHein

Als Vermieter habe ich feststellen müsssen, dass ein Mieter für seine gewerbliche Nutzung 2 Wohnräume insges. 35 qm gewerblich nutzt. Der Mieter besitzt zusätzlich einen Gewerberaum von 50 qm. Doch leider benutzt er ein Raum seiner Wohnung als Büroraum, dass ich eventuell noch dulden würde, aber den weiteren großen Wohnraum benutzt er für seine Folienbekleberei. Er beschriftet, bedruckt und druckt großflächige PKW Folien in der Wohung aus, und legts sie dann zum trocknen aus. Danach geht er in sein Gewerberaum und beklebt seine Autos. Im Wohnraummietvertrag steht, dass der der Vertrag für Wohnzwecke geschlossen wird. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht erfolgt. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes tun? Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß Anett

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Antworten (9)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Wie gehe ich jetzt vor?

    Das kommt drauf an, was Du willst...

    Kann ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes tun?

    Alles, wenn Du es willst...

    Kommentar von anettHein anettHein

    Wir kennen uns dahingend noch nicht gut aus. Wir wissen nicht recht, was für Auswirkungen das steuerlich oder versicherungstechnisch nachzich ziehen kann. Wenn er die Räume als gewerblich nutzt, ist dies auch dem Finanzamt mitzuteilen. Aus unserer Sicht beziehen wir nur normale Wohnraummiete. Wir müssen Mieteinnahmen ja auch steuerlich absetzen. Für gewerbliche Nutzung sind andere Vorschriften wiederung zu beachten. Und das ist unser Problem. Wir wollen da auf Nummer sicher gehen. Dann werde ich mir wohl Rechtsbeistand holen müssen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Gerade steuerrechtlich ist das (für Euch vermutlich) völlig irrelevant. Ihr müsst Euch einfach zunächst mal die Frage stellen, was Ihr wollt. Wollt Ihr ihm kündigen? Wollt Ihr, dass er die Wohnung nur als Wohnung nutzt? Wollt Ihr die gewerbliche Nutzung erlauben und dafür mehr Miete haben? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man weiter sehen. Der zweite Schritt wäre dann, dass Gespräch mit ihm zu suchen, um dieses Ziel zu erreichen. Wenn dies nichts bringt, ist erst der dritte Schritt, denn schriftlichen/rechtlichen Weg zu suchen...

    Kommentar von anettHein anettHein

    Also wir wollen keine gewerbliche Nutzung dulden. Dafür hat er sein Gewerberaum! Zum zweiten hat er große Maschinen drin zu stehen, und zum anderen riecht es manchmal unangenehm wenn er seine Folien bedruckt und trochnet. Und für den baulichen Zustand ist dies nicht korrekt. Wir wollen auch keine erhöhte Miete haben, wir würden ihn dann kündigen wollen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Gut, wenn die Wohnung auch laut Vertrag zu Wohnzwecken vermietet wurde, ist die gewerbliche Nutzung ein Vertragsverstoß, der zur Kündigung berechtigt, ggf. sogar fristlos. Allerdings muss zuvor eine Abmahnung erfolgen, wenn er darauf die gewerbliche Nutzung einstellt und die Wohnung wieder lediglich bewohnt, habt Ihr rechtlich keinen Grund mehr zur Kündigung. Also eine Abmahnung schreiben: Vertragsverstoß (gewerbliche Nutzung) benennen, ihn zur unverzüglichen Einstellung der gewerblichen Nutzung und zur Entfernung der Maschinen mit Fristsetzung zwei Wochen auffordern und androhen, bei Nichtbeachtung nach Ablauf der Frist zu kündigen. Das Schreiben NACHWEISBAR zustellen...

    Kommentar von anettHein anettHein

    OK, vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    De nada... ;-)

  • 2
    Antwort von CommiXV CommiXV

    Moin,

    also Gewerberäume unterliegen auf jeden Fall anderen Vorschriften. Aber ich würde hierfür auf jeden richtigen rechtlichen Beistand aufsuchen und kein Halbwissen von einem Frageportal. :)

  • 1
    Antwort von HBResult HBResult

    Naja, Du kannst einiges tun: das Gespräch mit ihm suchen, eine nachträgliche Vereinbarung über gewerbliche Nutzung treffen und entsprechend mehr Geld verlangen

    Oder aber: abmahnen, Frist zur Beseitigung der Falsch-Nutzung setzen, ansonsten kündigen

    das kommt darauf an, was DU willst - aber nichts desto trotz: suche Dir anwaltliche Unterstützung

  • 1
    Antwort von Michel76 Michel76

    Lebt er denn in dieser Wohnung, oder benutzt er sie ausschliesslich für sein Gewerbe?

    Es ist nämlich nichts dagegen einzuwenden, wenn er einzelne Räume für ein stilles Gewerbe benutzt. Und ich denke, dir entsteht doch auch kein Schaden, oder? Oder geht es dir einfach darum, mehr Miete zu verlangen?

    Kommentar von anettHein anettHein

    Also er wohnt seit 2005 in der Wohnung. Er hat eine 85 qm Wohnung und zahlt nur 2,72€/m². Seit damals hat er keine Mieterhöhung erhalten. Ich muss dazu sagen, dass wir erst seit Mai 2011 die neuen Vermieter sind, da wir das Grundstück erworben haben. Wir haben eben nur Bange vor den ganzen rechtlichen Ärger, steuerlich und versicherungstechnisch.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Ok, ich kann euch ein Stück weit verstehen. Aber darum müsst ihr euch keine Sorgen machen. Weder steuerlich noch versicherungstechnisch werdet ihr Probleme bekommen. Der Herr macht nichts Verbotenes und wenn sich kein anderer Vermieter daran stört, dann lasst das so, wie es ist. Kleinere Gewerbler haben es in Deutschland schon genug schwer, man sollte ihnen nicht noch Steine in den Weg legen....

  • 1
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Entsteht Dir ein Schaden dadurch, dass er in seinem Wohnraum Folien ausdruckt?

  • 0
    Antwort von Meandor Meandor

    Die Frage ist, was willst Du?

    Willst Du, dass er die Wohnung nicht als Gewerberaum nutzt, dann mahn ihn diesbezüglich an und droh die Kündigung an.

    Willst Du mehr Miete? Dann mach dasselbe.

  • 0
    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Du kannst natürlich eine höhere Miete verlangen. Gewerbemieten unterliegen nicht der Mietpreisbindung!

    Dazu solltest du aber mit einem Fachmann sprechen.

  • 0
    Antwort von Nale2011 Nale2011

    Hallo, ich frage mal so, zahlt er seine Miete immer Pünktlich? Wenn ja sehe ich kein Grund diesen zu Kündigen. Schläft er in der Wohnung? Wenn ja ist es kein Gewerbe. Jeder nimmt sich Arbeit mit nachhause. Ob er es jetzt im Gewerberaum macht oder in seinem Wohnzimmer und das in der Freizeit finde ich jetzt persönlich nicht schlimm. Wann war denn die letzte Mieterhöhung? Oder wie lange wohnt er jetzt schon in dieser Wohnung? Ich sehe aber keinen Grund ihn zu kündigen oder gar abzumahnen. Sprechen sie ihn doch mal an? Reden sie sachlich mit Ihm.

    Liebe Grüße

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Ja, Du könntest höhere Miete verlangen, aber mit welcher Begründung ?

    Denn, wenn Räume in der Baugenehmigung als Wohnräume ausgewiesen sind, dürfen diese ohne Umwidmung nicht als Gewerberäume vermietet werden. Somit wäre eine Mieterhöhung indirekt ein illegaler Wohnraum-Missbrauch.

    Rechtlich gesehen müsste dem Mieter der gewerbliche Gebrauch untersagt werden, das ggf. mit Androhung einer Kündigung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wäre ich der Mieter, ich würde ein "naja" angemessene Mieterhöhung akzeptieren, aber Du wärest dann von mir aus erpressbar.

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