Als Vermieter habe ich feststellen müsssen, dass ein Mieter für seine gewerbliche Nutzung 2 Wohnräume insges. 35 qm gewerblich nutzt. Der Mieter besitzt zusätzlich einen Gewerberaum von 50 qm. Doch leider benutzt er ein Raum seiner Wohnung als Büroraum, dass ich eventuell noch dulden würde, aber den weiteren großen Wohnraum benutzt er für seine Folienbekleberei. Er beschriftet, bedruckt und druckt großflächige PKW Folien in der Wohung aus, und legts sie dann zum trocknen aus. Danach geht er in sein Gewerberaum und beklebt seine Autos. Im Wohnraummietvertrag steht, dass der der Vertrag für Wohnzwecke geschlossen wird. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht erfolgt. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes tun? Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß Anett
Ab wann gilt der Wohnraum als Gewerberaum?
Antworten (9)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
XtraDryXtraDry
Wie gehe ich jetzt vor?
Das kommt drauf an, was Du willst...
Kann ich erhöhte Miete verlangen, kündigen oder anderes tun?
Alles, wenn Du es willst...
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2Antwort von
CommiXVCommiXV
Moin,
also Gewerberäume unterliegen auf jeden Fall anderen Vorschriften. Aber ich würde hierfür auf jeden richtigen rechtlichen Beistand aufsuchen und kein Halbwissen von einem Frageportal. :)
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1Antwort von
HBResultHBResult
Naja, Du kannst einiges tun: das Gespräch mit ihm suchen, eine nachträgliche Vereinbarung über gewerbliche Nutzung treffen und entsprechend mehr Geld verlangen
Oder aber: abmahnen, Frist zur Beseitigung der Falsch-Nutzung setzen, ansonsten kündigen
das kommt darauf an, was DU willst - aber nichts desto trotz: suche Dir anwaltliche Unterstützung
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1Antwort von
Michel76Michel76
Lebt er denn in dieser Wohnung, oder benutzt er sie ausschliesslich für sein Gewerbe?
Es ist nämlich nichts dagegen einzuwenden, wenn er einzelne Räume für ein stilles Gewerbe benutzt. Und ich denke, dir entsteht doch auch kein Schaden, oder? Oder geht es dir einfach darum, mehr Miete zu verlangen?
Kommentar von
anettHein Also er wohnt seit 2005 in der Wohnung. Er hat eine 85 qm Wohnung und zahlt nur 2,72€/m². Seit damals hat er keine Mieterhöhung erhalten. Ich muss dazu sagen, dass wir erst seit Mai 2011 die neuen Vermieter sind, da wir das Grundstück erworben haben. Wir haben eben nur Bange vor den ganzen rechtlichen Ärger, steuerlich und versicherungstechnisch.
Kommentar von
Michel76Michel76 Ok, ich kann euch ein Stück weit verstehen. Aber darum müsst ihr euch keine Sorgen machen. Weder steuerlich noch versicherungstechnisch werdet ihr Probleme bekommen. Der Herr macht nichts Verbotenes und wenn sich kein anderer Vermieter daran stört, dann lasst das so, wie es ist. Kleinere Gewerbler haben es in Deutschland schon genug schwer, man sollte ihnen nicht noch Steine in den Weg legen....
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1Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
Entsteht Dir ein Schaden dadurch, dass er in seinem Wohnraum Folien ausdruckt?
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MeandorMeandor
Die Frage ist, was willst Du?
Willst Du, dass er die Wohnung nicht als Gewerberaum nutzt, dann mahn ihn diesbezüglich an und droh die Kündigung an.
Willst Du mehr Miete? Dann mach dasselbe.
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ArjiroulaArjiroula
Du kannst natürlich eine höhere Miete verlangen. Gewerbemieten unterliegen nicht der Mietpreisbindung!
Dazu solltest du aber mit einem Fachmann sprechen.
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Nale2011Nale2011
Hallo, ich frage mal so, zahlt er seine Miete immer Pünktlich? Wenn ja sehe ich kein Grund diesen zu Kündigen. Schläft er in der Wohnung? Wenn ja ist es kein Gewerbe. Jeder nimmt sich Arbeit mit nachhause. Ob er es jetzt im Gewerberaum macht oder in seinem Wohnzimmer und das in der Freizeit finde ich jetzt persönlich nicht schlimm. Wann war denn die letzte Mieterhöhung? Oder wie lange wohnt er jetzt schon in dieser Wohnung? Ich sehe aber keinen Grund ihn zu kündigen oder gar abzumahnen. Sprechen sie ihn doch mal an? Reden sie sachlich mit Ihm.
Liebe Grüße
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jockljockl
Ja, Du könntest höhere Miete verlangen, aber mit welcher Begründung ?
Denn, wenn Räume in der Baugenehmigung als Wohnräume ausgewiesen sind, dürfen diese ohne Umwidmung nicht als Gewerberäume vermietet werden. Somit wäre eine Mieterhöhung indirekt ein illegaler Wohnraum-Missbrauch.
Rechtlich gesehen müsste dem Mieter der gewerbliche Gebrauch untersagt werden, das ggf. mit Androhung einer Kündigung. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Wäre ich der Mieter, ich würde ein "naja" angemessene Mieterhöhung akzeptieren, aber Du wärest dann von mir aus erpressbar.
Wir kennen uns dahingend noch nicht gut aus. Wir wissen nicht recht, was für Auswirkungen das steuerlich oder versicherungstechnisch nachzich ziehen kann. Wenn er die Räume als gewerblich nutzt, ist dies auch dem Finanzamt mitzuteilen. Aus unserer Sicht beziehen wir nur normale Wohnraummiete. Wir müssen Mieteinnahmen ja auch steuerlich absetzen. Für gewerbliche Nutzung sind andere Vorschriften wiederung zu beachten. Und das ist unser Problem. Wir wollen da auf Nummer sicher gehen. Dann werde ich mir wohl Rechtsbeistand holen müssen.
Gerade steuerrechtlich ist das (für Euch vermutlich) völlig irrelevant. Ihr müsst Euch einfach zunächst mal die Frage stellen, was Ihr wollt. Wollt Ihr ihm kündigen? Wollt Ihr, dass er die Wohnung nur als Wohnung nutzt? Wollt Ihr die gewerbliche Nutzung erlauben und dafür mehr Miete haben? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man weiter sehen. Der zweite Schritt wäre dann, dass Gespräch mit ihm zu suchen, um dieses Ziel zu erreichen. Wenn dies nichts bringt, ist erst der dritte Schritt, denn schriftlichen/rechtlichen Weg zu suchen...
Also wir wollen keine gewerbliche Nutzung dulden. Dafür hat er sein Gewerberaum! Zum zweiten hat er große Maschinen drin zu stehen, und zum anderen riecht es manchmal unangenehm wenn er seine Folien bedruckt und trochnet. Und für den baulichen Zustand ist dies nicht korrekt. Wir wollen auch keine erhöhte Miete haben, wir würden ihn dann kündigen wollen.
Gut, wenn die Wohnung auch laut Vertrag zu Wohnzwecken vermietet wurde, ist die gewerbliche Nutzung ein Vertragsverstoß, der zur Kündigung berechtigt, ggf. sogar fristlos. Allerdings muss zuvor eine Abmahnung erfolgen, wenn er darauf die gewerbliche Nutzung einstellt und die Wohnung wieder lediglich bewohnt, habt Ihr rechtlich keinen Grund mehr zur Kündigung. Also eine Abmahnung schreiben: Vertragsverstoß (gewerbliche Nutzung) benennen, ihn zur unverzüglichen Einstellung der gewerblichen Nutzung und zur Entfernung der Maschinen mit Fristsetzung zwei Wochen auffordern und androhen, bei Nichtbeachtung nach Ablauf der Frist zu kündigen. Das Schreiben NACHWEISBAR zustellen...
OK, vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.
De nada... ;-)