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ab wann gibts notwendigkeitsbescheinigung?

gefragt von zarafeezarafee am 27.10.2009 um 20:17 Uhr

meine frage: brauche eine notwendigkeitsbescheinigung für einen umzug, zwecks häußlicher gewalt. mein freund wurde verwiesen, und genau aus DIESEM grund wirds schwierig eine notwendigkeitsbescheinigung zu bekommen, obwohl ich einen geringfügigen job in einer anderen stadt habe und ich mich hier nicht sicher fühle da mein freund ein psycho ist.

ich hab den fall geschildert und jetzt lassen die mich warten. ich drehe noch durch. neue wohnung etc. hätte ich bereits. wie ist das wenn ich trotzdem umziehe und die kaution woanders leihe?

habe ich dennoch anspruch auf leistungen?


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arge (1039)
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anonym
beantwortet von stechmoul am 27. Oktober 2009 20:44
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Deine Sorge kann ich gut verstehen. Wenn Du allerdings etwas tust, was nicht antragsgerecht ist, werden Leistungen vermutlich hinfällig.

Lauf denen täglich die Bude ein. Weine! Oder wenn das wegen Deines Jobs nicht geh, dann ruf an.

Kannst Du Dir nicht vom Arzt ein Attest holen, dass Du inzwischen nervlich völlig am Ende bist und es dringend ratsam ist, dass Du Deinen Aufenthaltsort wechselst? Evtl. müssen die so etwas berücksichtigen und die Bearbeitung vorziehen. Bin da aber kein Experte.



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