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Ab wann gibt es Mehrarbeitszuschlag?

Frage von koepi123 koepi123

Hallo Leute,

habe soeben meinen Lohnbescheid bekommen ( keine Lohn-Gehaltsabrechnung ) bei einer Zeitarbeitsfirma... Gesamt Brutto : 421 Euro Netto : 298 Euro

Habe 4 Tage von Dienstag bis Freitag gearbeitet, komme damit auf 44 Stunden Arbeit ( schon eine Stunde Pausen abgezogen pro Tag ), wobei tariflich und vertraglich ich eine 35 Stundenwoche habe. Im Netto steht nur nichts von 9 Stunden á 25% Mehrarbeitszuschlag. "Beschäftigt" war ich dann noch bis Dienstag nächster Woche bzw. wurde am Samstag gekündigt.

hat jemand ne erklärung dafür?

gruß

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Bei meiner Firma (auch Leiharbeit) habe ich ebenfalls einen Vertrag mit 35Std-Woche. Überstundenzuschlag (25%) wird bezahlt, wenn im Monatsdurchschnitt mehr als 40Std/Woche gearbeitet wird. Das ist unabhängig davon, ob die Überstunden auf einem Zeitkonto gutgeschrieben oder direkt ausbezahlt werden. Die 35Std-Woche dient nur der Leihfirma, da sie dir bei Krankheit, Urlaub und Zeiten ohne Einsatz nur 7Std/Tag bezahlen müssen und nicht 8.
    Im Übrigen darfst du laut Arbeitszeitgesetz nur 10Std/Tag arbeiten. Verlangt der Arbeitgeber mehr, muß er beim Arbeitsamt eine Genehmigung beantragen. dann sind auch 12Std/Tag möglich. Diese Genehmigung muß am Einsatzort aushängen und die Namen der Beschäftigten müssen aufgeführt sein. Ich habe das in 5 Jahren nur ein einziges Mal erlebt.

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    dass es gemacht wurde oder, dass es notwendig gewesen wäre? kann mir da die verbraucherzentrale weiterhelfen? Ich würde denen gerne mal einen reinballern... ist was persöhnliches, da die mich ziemlich verarscht haben...

  • 2
    Antwort von NorbertPeter NorbertPeter

    Dann hast du also 11 Stunden tägl. gearbeitet. Kann auch sein, das die sieben Stunden pro Tag rechnen, somit Dienstag bis Freitag 28 und die restlichen 16 Stunden auf die verbleibenden Tage verrechnen, weil die Tage ohne Einsatz auch vergütet werden müssen, zwar auf deren Kosten, wird aber leider nicht immer auch so gelebt....

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Voraussetzung dafür dass Ihre Überstunden vergütet werden ist dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder bewusst geduldet hat und eine Regelung besteht die einen Mehrarbeitszuschlag vorsieht.

    Macht der Arbeitnehmer von sich aus Überstunden, kann er keine Vergütung verlangen.

    Ich gehe bei meiner Antwort davon aus dass Sie eine Regelung, die einen Mehrarbeitszuschlag von 25% vorsieht. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, lediglich auf einen Zeitausgleich.

    Das einfachste ist, Sie fragen auf dem Lohnbüro nach und lassen sich dort den Lohnbescheid erklären. Wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat fragen Sie nach ob die Zuschläge berücksichtigt wurden.

    Kurze Nachfrage:

    Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt?

    Mit welcher Begründung?

    Wurden die Kündigungsfristen eingehalten?

    Ihre Aussage Samstag gekündigt bis Dienstag beschäftigt hat mich stutzig gemacht.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    Im Vertrag ( Im tarifvertrag hab ichs nicht gefunden ) sind 25% Mehrarbeitszuschlag vorgesehen. Wie ordnet der Arbeitgeber Überstunden an? Ich wurde in keinem Fall gefragt, ob ich bereit bin 11 reine Arbeitsstunden zu arbeiten. Der Vorarbeiter hat das uns dann eröffnet. Kündigungsfrist liegt bei zwei Tagen. Hab eben noch mal nachgeschaut, das Schreiben ist vom 11.12. und somit wird zum 15.12 gekündigt. Das Schreiben ist aber erst am 12.12. eingegangen, deswegen habe ich das falsch erzählt. Zur Begründung ( innerhalb der Probezeit ) kann ich nur sagen, dass er es nicht begündet hat. wird ja nicht gefordert innerhalb der Probezeit die Kündigung begründen zu müssen.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Gibt es Zeugen dafür dass der Vorarbeiter Ihnen eröffnet hat dass Sie 11 Stunden arbeiten müssen? Wenn ja, dann sind die Überstunden durch den Arbeitgeber angeordnet. (Der Vorarbeiter hat Ihnen gegenüber Weisungsbefugnis, er handelt in Vertretung des Arbeitgebers).

    Die Kündigungsfrist von 2 Tagen, innerhalb der Probezeit, ist dies eine tarifliche Regelung oder eine Regelung per Arbeitsvertrag?

    Die Kündigung innerhalb der Probezeit kann ohne Angabe erfolgen, das ist korrekt.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    ich habe gefragt, wie lange gearbeitet wird. und der vorarbeiter hat gesagt : von 6 bis 6. ist das dann eine weisung? ich hätte einen zeugen, aber inwiefern wäre es möglich denen damit ein schnippchen zu schlagen? Geld kann man da wohl nicht rausschlagen...

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Diese Aussage ist, wenn der Zeuge Sie bestätigt, ausreichend. Der Arbeitgeber muss Ihnen damit die vereinbarten Überstundenzuschläge auszahlen.

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von OscarNour OscarNour

    In der Regel sind Überstunden zu vergüten. Allerdings kann auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Überstunden verlängern die betriebliche oder individuelle Arbeitszeit.

    Bei höher dotierten Angestellten oder auch manchen Beamten werden Überstunden im Arbeitsvertrag meistens pauschal mit dem Gehalt abgegolten, wobei diese Regelung trotzdem in vielen Fällen unwirksam ist.

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    Antwort von NorbertPeter NorbertPeter

    Sind die auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben? Dann fällt der Zuschlag, glaube ich, weg, und werden mit dem letzten Lohn ausbezahlt.....

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    mhmm ja, vielleicht bekomme ich ja noch ein paar euro mehr ( die zahlen immer das Gehalt zweigeteilt). normalerweise zahlen die den ersten Teil aber pauschal und nicht irgendwelche krummen Summen... 44 x 9,52 = 418,88

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Jaja, das kommt davon, wenn man bei ner Zuhälterbude anfängt.-bei Zeitarbeit geht es nur um Lohndumping u. Ausnehmen der Arbeiter.-Ich würde bei so ner Bude bestenfalls "bezahlungsgerechte Leistung" abliefern.-also so, dass man im Laufen die Schuhe besohlen kann.-ich würde mich auch immer unheimlich schlecht fühlen, wenn ich den Eindruck hätte veräppelt zu werden.-Mit ausreichendem Krankenstand passt der Stundensatz für die wirklich abgelieferte Leistung dann wieder.-

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    ok, dann gebe ich mir jetzt selber die Schuld... Aber eigentlich ist da doch eine Lücke in der Gesetzeslage... Mehrarbeitszuschlag wird als Ausgleich für die Anstrengung gezahlt. Die Anstrengung war da, nur der Zuschlag fehlt...

    Und ich erzähl dir mal was über die Arbeit, die ich gemacht habe... Die Leute, bei denen ich angestellt war ( Die Arbeiter vor Ort ), haben locker noch einen Euro weniger pro Stunde bekommen und waren fest angestellt. Nichts mit Zuschlag, Auslöse ( kamen aus Rostock ). Bei sowas fällt es mir schwer die Hose runterzuziehen und alle mal lecken zu lassen. Ausserdem wars mal ne schöne Erfahrung. Was dir in deinem Gewerkschaftsverein sicherlich fehlt.

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    Antwort von kralle10 kralle10

    Schau auf dein arbeitsvertrag !!

    Kommentar von koepi123 koepi123koepi123

    hab ich wohl. die Frage ist, ob erst ab der 152sten Stunde Mehrarbeitszuschlag gezahlt wird ( was sehr unfair wäre ).

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