Ab wann genau ist man Besitzer des neuen Hauses?

10 Antworten

Um es noch komplizierter zu machen: Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache - Eigentum die rechtliche Herrschaft. Besitzer bist Du also, wenn Du das Haus nutzen kannst, i. d. R. wenn Du die Schlüssel ausgehändigt bekommst. Eigentümer bist Du, wenn Du im Grundbuch eingetragen ist.

Wenn Du vom zuständigen Amtsgericht die bestätigte Eintragung im Grundbuch erhaelst!

Wenn man im Grundbuch eingetragen ist.

stimmt verdammt, dann bist du erst eigentümer....

aber das ist eigentlich unwichtig, der wirtschaftlicher übergang ist halt das was meist interessiert

@Goldfasan

Ich habe es schon erlebt, daß der Notarvertrag unter Dach und Fach war, der Kaufpreis bezahlt, der Käufer noch nicht im Grundbuch stand, die Baufirma pleite gegangen war, sich dieser durch die Instanzen klagen mußte, um die Wohnung sein eigen nennen zu dürfen :-((

@Birgitwunder

Weil die Frage etwas missverständlich gestellt ist:

Wenn man das Objekt "physisch" übernommen hat , also in Besitz genommen hat, ist man Besitzer. Unabhängig vom Grundbuch - dies gilt auch für Mieter.

Wenn man ins Grundbuch , Abt. I, eingetragen wurde, ist man Eigentümer .

@OnkelBerni

Genau, OnkelBernie, das ist die korrekte Juristerei :-)

  1. Kommt drauf an, was im KV steht.. normalerweise werden da "Übergang Kosten/ Nutzen und Lasten" geregelt.

  2. Ab Eintrag im Grundbuch.

Rechtmäßiger Eigentümer ist man erst dann wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist.

Darüber verfügen kann man jedoch dann, wenn der Kaufpreis geflossen ist.

Warum fragst du denn überhaupt?