Innerhalb der letzten 15 Monate sind im Verwandtenkreis 3 Personen verstorben. Hier mußte der persönliche Hausstand aufgelöst werden. Dies habe ich teilweise über eBay gemacht. Ab wann gelte ich aber bei eBay (bzw. Finanzamt) als gewerblich? Denn es kommt ja nicht nur auf Art der Verkäufe, sondern auch auf deren Anzahl an...
Antworten (9)
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4Antwort von
CornyxCornyx
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Sehr viele untersch. Urteile.
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2Antwort von
Nummer2Nummer2
Das kann man einfach googeln. Da gibt es schon vieles zu. Nur soviel, es ist leider nicht eindeutig gesetzlich geregelt.
schau z.B. hier: http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-g...
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1Antwort von
Silvie11700Silvie11700
Du giltst dann als gewerblicher Verkäufer, wenn Du einer bist. Also mach Dir da keine Gedanken und verkauf Deine Erbmasse weiter.
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0Antwort von
berni01berni01
ab 30 Verkäufe hat ein Amstgericht eingestuft.... Hammer nicht war, aber wahr!! Siehe wortfilter de
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0Antwort von
tbmaactbmaac
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
ttp://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?
Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.
Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz gewerblich handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.
Die Feststellung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, kann nur anhand der Umstände Ihres konkreten Einzelfalls getroffen werden. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie: gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie: Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben regelmäßig große Artikelmengen verkaufen über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben eBay-Verkaufsagent sind für Ihr Unternehmen einkaufen
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung: Eigenschaft als PowerSeller Unterhaltung eines eBay Shops Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit: Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen
Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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HelmuthkHelmuthk
Die Grenze ist fließend, und ausschlaggebend ist nicht, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast. Es gibt da einen unbestimmten Begriff "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr". Die Finanzverwaltung hat inzwischen Software, mit der sie die Häufigkeit von Verkaufsanzeigen bei eBay und in den Annoncenzeitschriften wie "Sperrmüll" prüfen kann. Und wenn die Aktivitäten nach Auffassung der Finanzverwaltung zu umfangreich werden, erhältst Du Post von Deinem Finanzamt.
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Hardy51Hardy51
Ich war ja einige Zeit nicht auf Sendung,weil ich auch mal eine Frage habe.Aber nun zu Deiner Frage,Du geltest dann als gewerbl. Verkäufer wenn Du ein Gewerbe angemeldest hast.Bekanntlich ist es ja so,das man für alles Abgaben ,Gebüren oder Steuern zahlen mußt.Wenn Du mit deinen Verkäufen bei EBay einen Umsatz machst der über den Steuerfreibetrag hinaus geht,dann mußt Du ein Gewerbe anmelden ansonsten könnte es passieren das ein Kollege vom Finanzamt vor der Tür steht und sagt: Mein lieber Freund,Du hast mit deinen Verkäufen bei EBay so viel Kohle verdient,da hätten wir auch was davon.Jetzt hast Du als gewerbl. Verkäufer einen Steuerfreibetrag und das was darüber ist muß versteuert werden.Aber ich glaube die Leute von EBay beobachten das alles und werden sich bei Dir melden.Wie der eine schon geschrieben hat,sei froh wenn Du bei dem Geschäft ein paar Euro verdienst.Einen Rat geb ich Dir noch,erst Geld dann Ware.Nie ohne Versicherung verschicken und nicht vergessen - Privatverkauf ,keine Rücknahme.Deshalb, weil nur einwandfreie Ware verschickt werden darf.1 Euro Startgebot-ergibt die niedrigsten Gebühren bei EBay.Morgen am 09.10. einstellen Gebührenfrei,Servus Hardy51
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