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( Ab wann ) Findet Vermögen bei der BAFÖG-Berechnung Berücksichtigung ??

Frage von iwb87 iwb87

Hallo,

Nach meiner Berufsausbildung ( endet in diesem Sommer ), könnte ich mir vorstellen, die 1-jährige Fachhochschulreife zu machen und danach zu studieren.

Während der Ausbildung ( auch durch Nebenjobs ) konnte ich mir eine kleinere Vermögensrücklage bilden. Nun stell ich mir aber die Frage, wie sich eventuell diese Tatsache auf einen Bafög-Anspruch ( negativ ) auswirkt ... Dass es immer auf den Einzelfall ankommt ist mir klar, aber gibt es generell ein paar Verhaltensweisen,die man beachten sollte...

Ist es ratsam zuviel eigenes Vermögen zu haben ? Wie viel sollte man höchstens haben ? Wird Altersvorsorge herangezogen ? Will vermeiden, dass ich für mein relativ sparsamen Lebenstil bestraft werde... weil dann würde ich es natürlich vorher verprassen :)

Diese 3 Fragen wären mir erst mal wichtig zu wissen und ... inwieweit wird die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt. Danke für Antworten !!

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Antworten (4)

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    Antwort von Steeler Steeler

    Das meiste ist ja schon gesagt worden.

    Zur Altersvorsorge: Nur reine Rentenverträge bleiben frei. Leben- oder Rentenversicherungen mit optionaler Kapitalausschüttung nicht. Es sei denn, der Rückkaufswert ist niedriger als die eingezahlten Beiträge (zum jeweiligen Antragszeitpunkt, das kann sich im Verlauf der Ausbildung auch ändern!!).

    Das Argument der Altersvorsorge zählt im BAföG meist nicht, weil die Finanzierung einer Ausbildung gerade den entscheidenden Beitrag zur Alterssicherung darstellt. Das BAföG hat ja 'ne andere Zielsetzung als z.B. AlgI oder II.

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    Antwort von gflower gflower

    Grundsätzlich liegt die Grenze bei 5200 Euro. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, bekommt für jede weitere Person zusätzlich 1800 Euro.

    Bei "Altersversorge" kommt es auf die Art der Vorsorge an. Rentenansprüche zählen nicht, aber wer "einfach" nur spart (auch mit mehrjähriger Kündigungsfrist), dessen Vermögen zählt trotzdem, da es ja verwertbar oder beleihbar ist.

    Gute Infos dazu auch unter http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Die Grenze liegt bei 5200€.

    Verprassen nur gegen Beleg!

    Ausführlich: www.klicktipps.de/bafoeg.php#bafoeg_vermoegensgrenze

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    "Wird Altersvorsorge herangezogen ?"

    Das würde ich hier mal fragen:

    Sehr gutes Bafög-Forum:

    http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

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    Antwort von LaLola85 LaLola85

    Die Grenze, ab der eigenes Vermögen auf den Baföganspruch angerechnet wird, liegt derzeit bei 5200€ so weit ich weiss. Alles was du mehr besitzt, wirkt sich negativ auf deinen Anspruch aus.

    Von wegen vorher verprassen: Sei vorsichtig, das darf man im Prinzip auch nicht und das Bafögamt kann deine Konten auch im Nachhinein kontrollieren. Wenn du dann 10 000€ kurz vorm Studium verprasst hast, kriegst du wohl auch kein bafög mehr. (deswegen ist es generell gut, Belege für Möbel, Computer und andere notwenige Dinge zu sammeln, auch wenn z.B. deine Eltern das kaufen, dann kannst du "nachweisen" wo das Geld geblieben ist und dass du es für notwenidige Dinge ausgegeben hast).

    Du kannst übrigens einen Antrag stellen und sogenanntes Elternunabhängiges Bafög beantragen, das heisst, das Vermögen/Einkommen deiner Eltern wird nicht berücksichtigt. Das ist dann möglich, wenn du vor dem Studium schon selbst gearbeitet und Geld verdient hast und somit auf deinen eigenen Beinen gestanden hast.

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