Hallo, ist die Fluggesellschaft verpflichtet eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Flieger Verspätung hat und wenn ja ab wann? Wieviel Verspätung "muss" man in Kauf nehmen?
Ab wann erhält man eine Entschädigung von der Fluggesellschaft wegen Verspätung des Fliegers?
Antworten (3)
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kurdin87kurdin87
arbeite im reisebüro,deswegen muss ich auf dem laufenden bleiben habe leider kaum zeit deswegen gib ich dir ne kurze info die ich bei mir auf dem pc schon habe über das recht der passagiere bei verspätungen...
Aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben europäische Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den Fällen verweigerter Flugtransporte, -stornierungen und bei Flugverspätungen.
Aktuell: Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt.
Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.
*** also die beschwerde muss innerhalb von 4 wochen bei der Fluggesellschaft eingehen. Wenn da noch andere Anlagen zb. als "beweis " dazu gelegt werden für die fluggesellschaft rate ich die zu kopieren falls die Orginal Unterlagen angefordert werden dann eine kopie für dich behalten...
am besten in das reisebüro gehen in dem man gebucht hat, die können dann vielleicht helfen wenn dei son nett sind.....
zu der 2. frage, also denke es waren ab drei std. dann entschädigung mann kann es ja versuchen... sry kann mich nicht weiter mit beshcäftigen muss raus... versusch es einfach mal kann ja nicht schaden... (sry. wegen schreibfehler wenn vorhanden) viel erfolg. lg*k87
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1Antwort von
flyrobbinflyrobbin
Das kommt auf den Grund und die Dauer der Verspätung bzw. den Ausfall an. Das Luftfahrtbundesamt informiert darüber unter http://www.lba.de/cln008/DE/BuergerService/Fluggastrechte/Annullierung,%20Versp%...
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0Antwort von
skaten4funskaten4fun
mindestens 60 minuten und auch nur dann wenns keine höhrere gewalt ist
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Sorry, aber das mit den "60 min." ist völliger Blödsinn.