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Ab wann eine Hausverwaltung?

Frage von wenzelklaus wenzelklaus

Ich möchte wissen, ab wieviel Wohneinheiten eine Hausverwaltung zwingend ist.

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Antworten (4)

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    Antwort von geige geige

    Wie Immo bereits sagte, gesetzlich zwingend ist es nicht.

    Die Probleme beginnen ohne Verwalter aber doch schon damit, das für jedes Rechtsgeschäft stets und ständig der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer (vgl. § 10 WEG) zusammenzubekommen wäre.

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    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die eine Hausverwaltung ab einer bestimmten Größe vorschreibt.

    Die einzige Bestimmung die es gibt, ist in § 21 Absatz 4 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt::

    Jeder Wohnungseigentümer kann eine Verwaltung verlangen, die den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit solche nicht bestehen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht.

    Wenn die ordnungsgemäße Verwaltung auch so zu Stande kommt, benötigt theoretisch keine Gemeinschaft eine Hausverwaltung. Allerdings ist dies, wie gesagt, die graue Theorie. Allein bei der ordnungsgemäßen Abrechnung werden Selbstverwaltungen schon scheitern. Denn im Gegensatz zu früher, kann eine WEG nicht mehr fröhlich darauf losbeschließen und muss unzählige Gesetze, Vorschriften und Rechtssprechungen einhalten.

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    es wird niemand gezwungen. Aber das hier investierte geld ist gut angelegt. Man muss so viel beachten, ein laie ist da schnell überfordert - und das kostet richtig Geld.

    sag nicht, das stimmt nicht, ich habe auch mit Zwangsverwaltung zu tun und hab schon sachen gesehn - kopfschüttel.

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Wie wahr, wie wahr...

    Es ist eine Schande, dass ein Bankangestellter, der eigentlich nichts zu entscheiden hat oder selbst ein Versicherungsvertreter einen Qualifikationsnachweis braucht, aber jeder Laie einen auf Hausverwalter machen kann ohne auch nur die geringste Ahnung zu haben. Dabei werden in Verwaltungen nicht selten Millionenbeträge der Kunden bewegt.

    Wenn dann das Kind im Brunnen gelandet ist, kommt die Gemeinschaft, meißt auf nachhaltigen Druck des Gerichts, auf die Idee, es doch mit einem professionellen, qualifizierten Verwalter zu versuchen. Dieser hat dann einen hohen Arbeitsaufwand, um die Schäden weitestgehend zu heilen, oder die verkorksten Finanzen wieder auf stabile Füsse zu stellen. Dieser Arbeitsmehraufwand ist erheblich teurer, als wenn die WEG von Anfang an auf einen qualifizierten Verwalter gesetzt hätte. Vom entstandenen Schaden ganz zu schweigen.

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    Antwort von user1074 user1074

    Als Besitzer musst Du dich um die Verwaltung des Hauses kümmern... ab einer Wohneinheit...

    Ob du die Aufgabe outsourcest oder selber machst, ist deine Entscheidung. Wenn du mit 1000 Wohneinheiten klarkommst, dann brauchst du keinen separaten Verwalter, wenn du bei 2 Wohneinheiten schon Probleme bekommst, dann brauchst du dann einen....

    Die Frage ist auch, welche Aufgaben der Hausverwalter übernehmen soll. Wenn eh für Reperaturen Handwerker beauftragt werden, dann ist der Aufwand für die Hausverwaltung geringer, als wenn das in "Eigeninitiative" gemacht werden soll.

    Kommentar von user1074 user1074user1074

    Beim lesen der anderen Antwort... ich bin davon ausgegangen, dass du Besitzer meherer Wohneinheiten bist. Wenn ihr in einem gemeinsamen Haus mehrere Eigentumswohnungen habt, dann ist meine Antwort nur "halbwegs" brauchbar...

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