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Ab wann dürfen Teenager arbeiten?

Frage von herzteufelchen herzteufelchen

Ab welchem Alter,wie lange & was ? Dürfen sie auch "harte" jobs,wie z.b. auf dem bau,ausüben,oder nur die "leichteren",wie regale in supermärkten einräumen,.. ?

Danke im Vorraus (:

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Antworten (6)

  • 4
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    leichte Jobs normalerweise ab 14,

    ich hab allerdings schon mit 14 auf dem Bau gearbeitet

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    Wie lange ist das her und warst du angemeldet?

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    das ist schon sehr lange her ( Antworten nur über meinen Anwalt ;-) ) - und ich war nicht angemeldet...

    ;-(

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    Siehst du...... ;-)

    Mein Schwiegervater hat auch schon mit 14 Jahren gearbeitet, der ist allerdings mittlerweile Mitte 60. Damals war das auch noch alles anders.

  • 3
    Antwort von Qetan Qetan

    Regale in Supermärkten einzuräumen zähle ich nicht unbedingt zu den leichten Arbeiten. Ansonsten: ab 14

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Unter bestimmten Umständen schon ab 13 http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Findest du alles hier http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

  • 1
    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Steht alles im Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Hier kannst du Näheres dazu erfahren:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz

  • 0
    Antwort von america america

    ein Kaufhaus wird unter 16 niemanden einstellen, Ferienhelfer in großbetrieben mit beziehung und unterschrift der eltern ab 17 Jahre ist die Regel sonst ab 18

    in der Lehre

    unter 16 von 6:00 h bis 20:00H von 16 bis 18 Jahre von 6:00 bis 22:00h

  • 0
    Antwort von Lissa Lissa

    Gegen Schüler- oder Ferienjobs ist eigentlich nichts einzuwenden. Hilft gegen Langeweile, bringt Geld und macht unter Umständen mehr Spaß als Urlaub mit den Eltern. Alles ist okay, solange die Beschäftigung nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.

    Hier gibt es drei Regeln:

    • für Kinder, die noch nicht 13 Jahre alt sind,

    • für Kinder, die unter 15 Jahre sind,

    • für Jugendliche. Jugendlicher ist jemand unter 18 Jahre.

    Kinder unter 13 Jahre dürfen so gut wie gar nicht arbeiten.

    Kinder über 13 Jahre dürfen nur mit Genehmigung der Eltern und dann auch nur für höchstens zwei Stunden am Tag (auf dem elterlichen Hof: 3 Stunden) arbeiten. Außerdem muss die Arbeit entsprechend leicht sein.

    Für Jugendliche gilt: Es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden (unter anderem darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden und nicht mehr als 40 Stunden die Woche). Auch darf der Jugendliche keine schweren Arbeiten verrichten und auch keine gefährlichen (zum Beispiel unbeaufsichtigtes Hantieren mit Chemikalien). Auch Akkordarbeit ist für unter 18-Jährige verboten.

    Akkordarbeit ist Arbeit, die möglichst schnell erledigt werden soll und besser bezahlt wird, je schneller man ist. Mit dem Jugendarbeitsschutz soll der Jugendliche, genauer seine körperliche und seelische Entwicklung, geschützt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dazu auch Anlass besteht, denn es gibt unter den Arbeitgebern immer wieder schwarze Schafe, denen das Wohl ihrer Azubis oder Ferienjobber nicht gerade eine Herzensangelegenheit ist.

    http://www.dgb-jugend.de/schule/schuelerjobs

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