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Ab wann dürfen Teenager arbeiten?

gefragt von herzteufelchenherzteufelchen am 25.03.2008 um 0:01 Uhr

Ab welchem Alter,wie lange & was ? Dürfen sie auch "harte" jobs,wie z.b. auf dem bau,ausüben,oder nur die "leichteren",wie regale in supermärkten einräumen,.. ?

Danke im Vorraus (:

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. März 2008 00:03
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leichte Jobs normalerweise ab 14,

ich hab allerdings schon mit 14 auf dem Bau gearbeitet

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 25. März 2008 00:06

Wie lange ist das her und warst du angemeldet?

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 25. März 2008 00:07

das ist schon sehr lange her ( Antworten nur über meinen Anwalt ;-) ) - und ich war nicht angemeldet...

;-(

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 25. März 2008 00:15

Siehst du...... ;-)

Mein Schwiegervater hat auch schon mit 14 Jahren gearbeitet, der ist allerdings mittlerweile Mitte 60. Damals war das auch noch alles anders.


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. März 2008 00:05
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Regale in Supermärkten einzuräumen zähle ich nicht unbedingt zu den leichten Arbeiten. Ansonsten: ab 14

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. März 2008 00:40

Unter bestimmten Umständen schon ab 13 http://tinyurl.com/2pmgkq


bitmap
beantwortet von bitmap am 25. März 2008 00:05
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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 25. März 2008 00:05
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Steht alles im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Hier kannst du Näheres dazu erfahren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz


america
beantwortet von america am 25. März 2008 00:20
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ein Kaufhaus wird unter 16 niemanden einstellen, Ferienhelfer in großbetrieben mit beziehung und unterschrift der eltern ab 17 Jahre ist die Regel sonst ab 18

in der Lehre

unter 16 von 6:00 h bis 20:00H von 16 bis 18 Jahre von 6:00 bis 22:00h


anonym
beantwortet von Lissa am 25. März 2008 00:07
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Gegen Schüler- oder Ferienjobs ist eigentlich nichts einzuwenden. Hilft gegen Langeweile, bringt Geld und macht unter Umständen mehr Spaß als Urlaub mit den Eltern. Alles ist okay, solange die Beschäftigung nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.

Hier gibt es drei Regeln:

  • für Kinder, die noch nicht 13 Jahre alt sind,

  • für Kinder, die unter 15 Jahre sind,

  • für Jugendliche. Jugendlicher ist jemand unter 18 Jahre.

Kinder unter 13 Jahre dürfen so gut wie gar nicht arbeiten.

Kinder über 13 Jahre dürfen nur mit Genehmigung der Eltern und dann auch nur für höchstens zwei Stunden am Tag (auf dem elterlichen Hof: 3 Stunden) arbeiten. Außerdem muss die Arbeit entsprechend leicht sein.

Für Jugendliche gilt: Es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden (unter anderem darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden und nicht mehr als 40 Stunden die Woche). Auch darf der Jugendliche keine schweren Arbeiten verrichten und auch keine gefährlichen (zum Beispiel unbeaufsichtigtes Hantieren mit Chemikalien). Auch Akkordarbeit ist für unter 18-Jährige verboten.

Akkordarbeit ist Arbeit, die möglichst schnell erledigt werden soll und besser bezahlt wird, je schneller man ist. Mit dem Jugendarbeitsschutz soll der Jugendliche, genauer seine körperliche und seelische Entwicklung, geschützt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dazu auch Anlass besteht, denn es gibt unter den Arbeitgebern immer wieder schwarze Schafe, denen das Wohl ihrer Azubis oder Ferienjobber nicht gerade eine Herzensangelegenheit ist.

http://www.dgb-jugend.de/schule/schuelerjobs


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