Es ist ja im Jugendschutzgesetz geregelt, dass zB Minderjährige nicht länger als eine bestimmte Uhrzeit unterwegs sein dürfen. Bekannt sind ja immer Zeiten wie zB 12 Uhr... Aber ab wann darf er dann wieder draußen sein (also morgens)?? Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte ;)
Antworten (3)
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4Antwort von
Rolf42Rolf42
Nein, das ist im Jugenschutz eben nicht geregelt!
Jugendliche dürfen grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit draußen sein, wenn die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) es erlauben.
Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos, Diskotheken u.ä.
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JusticiaJusticia
Ab 6.oo Uhr darf ein 12-jähriger wieder draussen sein. Hoffentlich ist er dann aber, auf den Weg in die Schule.
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Bielefeld09Bielefeld09 woher weißt du das (quelle)?? und wie sieht es mit anderen altersgruppen aus??
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JusticiaJusticia Das sagt mir mein Verstand! Ich bin die Quelle....
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Guppy194Guppy194 oh justicia, Du machst bei dieser Antwort Deinem Namen keine Ehre; dem Jugendschutzgesetz ist es egal wann und wielange ein Kind/Jugendlicher draussen ist; was auch geht das den Gesetzgeber an; der Gesetzgeber sorgt nur dafür, dass sich ein Kind/Jugendlicher nicht an bestimmten Orten/Veranstaltungen zu bestimmten Zeiten aufhält; der Rest ist egal.
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JusticiaJusticia Hey Gruppy, 12-Jährige haben vor 6 Uhr in der Früh , nichts auf der Straße verloren. Ich brauche doch nicht für alles ein Gesetz. Man hat doch auch einen gesunden Menschenverstand. Nichts für ungut.....
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AronphoenixAronphoenix Dann würden wohl einige 12 jährigen in diesem Land nicht Pünktlich in die Schule kommen.
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AronphoenixAronphoenix
Echt? In welchem § ist das geregelt? Habe denn noch nie gesehen. Zeig mal pls.
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JusticiaJusticia In dem Mutter passt auf Gesetz!
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AronphoenixAronphoenix Kenn ich incht. Ist das ein Bundesgesetz?
OK, ernsthaft. Wenn die Eltenr was sagne gilt das natürlich, abe rein Gesetz gibt es nicht.
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Genau so ist es.