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Ab wann darf man wieder rausgehen, wenn man unter 18 ist?

Frage von Leni93 Leni93

Heyy (:

Also man darf ja ab 16 bis 12 uhr draußen bleiben. Aber gibt es ein Gesetz, ab wann man wieder rausgehen darf?

Würde mich mal interessieren xD

LG danke schonmal

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Antworten (13)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von seFIST seFIST

    Es gibt kein Gesetz das Regelt wie lange und von wann bis wann Minderjährige draussen sein dürfen, das liegt alleine in der Entscheidungsgewalt der Eltern

    Kommentar von neverend1988 neverend1988neverend1988

    kennst du das jugendschutz gesetz? anscheinend net. google mal danach

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    jap, ich kenne das Jugendschutzgesetz

    http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

    kannst du mir daraus bitte die Stelle zitieren, die das Draussen bleiben regelt?

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Vllt solltest du mal Google anwerfen..

    Kommentar von PraeX PraeXPraeX

    FALSCH ;)

    Dafür ist das Jugenschutzgesetz zuständig. Das regelt das recht genau.

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

    ja, dann zitiere doch bitte die Stelle die das "sehr genau" regelt

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Sie raffens einfach nicht^^

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    nein, wirklich nicht... aber Hauptsache Recht haben wollen roll

    Kommentar von PraeX PraeXPraeX

    Sei unter 18 und um 2 noch mit paar Freunden auf der Straße unterwegs... und das irgendwo wo Polizei Streife fährt.. dann darfst du die mal fragen.. ;)

    Kommentar von seFIST seFISTseFIST

    www.gesetze-im-internet.de/juschg/

    ich warte auf das Zitat aus dem Juschg das deine Behauptung untermauert

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Nicht du bekommst den Anschiss sondern deine Eltern und dann noch Probleme mit dem Jugendamt oben drauf. So langsam ist aber gut Leute..

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Mann Mann Mann...

    Hier wird bei gutefrage.net so oft behauptet, im Jugendschutzgesetz stände irgendein Ausgangsverbot für Jugendliche. Das stimmt nicht. Im Jugendschutzgesetz steht nur etwas über Kinos, Tanzveranstaltungen und Gaststätten. Über den Aufenthalt draußen - also unter freiem Himmel, in der Öffentlichkeit, steht im Jugendschutzgesetz gar nichts. Es ist Kindern und Jugendlichen zu keinem Zeitpunkt des Tages verboten draußen zu sein.

    @PraeX: Wenn das Jugendschutzgesetz das angeblich so genau regelt, warum schreibst du dann nicht den Paragraphen des Jugenschutzgesetzes hier hin, in dem das steht?

    Kommentar von Leni93 Leni93Leni93

    Also wenn ich nachts um 2 iwo auf der Straße rumlaufe und ne Streife mich einsammeln will, ich nicht unter Alkoholeinfluss stehe oder etwas verbrochen habe, darf ich mich dagegen wehren/das verweigern? Wäre das dann mein Recht?

    LG (:

    Kommentar von holsch holschholsch

    dein recht wird nicht angetastet

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Naja, du solltest dir zumindest genau erklären warum und auf welcher Grundlage man dich mitnehmen will und dir die Namen notieren. Sage denen das du morgen sofort beschwerde einlege wirst. Könnte helfen :D

  • 5
    Antwort von Bujin Bujin

    Kinder und Jugendliche dürfen auch nachts raus, sie sind doch frei. Die Eltern dürfen nur ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen.

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Es gibt keine Ausgangssperre für Menschen die nichts verbrochen haben. Wir leben nicht im Krieg.

  • 3
    Antwort von kathlen4 kathlen4

    nachdem du morgend wieder aufgewacht bist ;))

  • 2
    Antwort von holsch holsch

    es gibt kein gesetz, welches das regelt, die erlaubnis deiner eltern ist das gesetz

  • 1
    Antwort von HubertusKW HubertusKW

    Laut gesetzlicher Regelung mußt Du ab Mitternacht von der Straße verschwunden sein.

    Frühmorgens darfst Du ab 06:00 Uhr wieder raus.

    (Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Bäckerlehrling)

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Welches Gesetz?

  • 1
    Antwort von PraeX PraeX

    etwa ab 4.. bzw +- Morgendämmerung.. Wenn du aber z.B. Bäckerlehrling bist.. dann auch früher (3..) aber eben nur zur Stelle..

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Steht wo?

  • 1
    Antwort von neverend1988 neverend1988

    gute frage. aber denke schon, sonst könnte man ja um 00 uhr heim gehen un um halb 1 wieder raus :-)

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Kann man ja auch, wenn die Eltern es erlauben.

    Kommentar von Witzischkyt WitzischkytWitzischkyt

    spricht in der tat nix gegen, hab mein onkel gefragt, un der ist polizist...

    =D

  • 0
    Antwort von Witzischkyt Witzischkyt

    Kann Dir keiner verbieten, zB vor deiner haustür zu stehen und nekippe zu rauchen oder ein käsebrot zu essen, egal, zu welcher zeit.. Ich glaube, in deiner frage steckt schon nen falsche annahme

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Sobald man drinnen ist. Denn um irgendwo rauszugehen muss man erstmal reingehen :D

    Ein Gesetz gibts dafür nicht.

  • 0
    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Beim Jugendschutzgesetz geht es nicht darum, ab wann du nicht mehr draußen sein darfst sondern ab wann du nicht mehr in bestimmten Läden drin sein darfst. Und einhalten muss das der Wirt oder Diskobesitzer oder Veranstalter.

    Kommentar von PraeX PraeXPraeX

    Es gibt eine Art Ausgangssperre für Jugendliche.. und die tritt um späetstens 12 Uhr Mitternacht in Kraft. Jugendliche unter 18 dürfen später nicht mehr auf der Straße sein und können eingesammelt werden.. Und da mit 17 Ausweispflicht besteht.. kann man auch in ne hübsche kleine zelle gebracht werden, besonders dann wenn man alkoholisiert ist..

    Kommentar von Dummie42 Dummie42Dummie42

    Wo steht das? Ich möchte das gern mal nachlesen.

    Kommentar von Witzischkyt WitzischkytWitzischkyt

    ich auch, kann doch nicht so schwer sein, die janze kluge sprüche hier mal mit etwas text zu belegen. Watt habt ihr denn nur davon, wenn ihr die jugend bange macht?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Lieber PraeX, schreibe bitte noch den Paragraphen hier hin, in dem das, was du da behauptest steht.

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Wie kann man nur so hartnäckig so einen Mist verbreiten, wie Du hier!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Schon traurig...

  • 0
    Antwort von SirAlex SirAlex

    Ich denk mal so um 6 oder 8 uhr

    Kommentar von neverend1988 neverend1988neverend1988

    ab 8 wieder raus? da wird sich mein bruder freuen, bei ihm beginnt die schule um 7 uhr.

  • 0
    Antwort von HummelPups HummelPups

    ist das nicht arg früch mittags um 12 heim zu müssen :) Aber wenn du zbs. früh um 5 zum Zug musst (verreisen oder so, dann darfst du dass... gute Frage :)

    Kommentar von schnubinski schnubinskischnubinski

    nö, da ruft mutti immer zum Mittagessen

    Kommentar von HummelPups HummelPupsHummelPups

    ich dachte zur Nachtruhe :)

  • 0
    Antwort von nachtelfirokese nachtelfirokese

    Ich glaub auch ab 6 Uhr

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Glauben sollte man woanders. Das ist aber ein Irrglaube!

    Kommentar von Witzischkyt WitzischkytWitzischkyt

    wem nützt den was du glaubst, he?

    wem hilft diese antword, he?

    bullschiet.

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