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Ab wann darf man von zuhause ausziehen?

gefragt von ANGELinTHEdarkANGELinTHEdark am 10.01.2009 um 15:01 Uhr

Hi , ich wollte mal Fragen mit wieviel Jahren man von Zuhause ausziehen darf zu einer Person (über) mit 18Jahren? (ist wirklich wichtig ich halte es bei mir zuhause nichtmehr aus..., )

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 10. Januar 2009 15:01
7x
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Ab 18 mit dem nötigen Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt.


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 10. Januar 2009 15:02
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mit 18


Aristella
beantwortet von Aristella am 10. Januar 2009 15:04
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Du mit deinen 13 darfst sicher noch nicht zu deinem 17jährigen Freund ziehen

Kommentar von MocKingBirD am 10. Januar 2009 15:05

Hehe, gut recherchiert


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 10. Januar 2009 15:03
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Mit 18, Eltern müssen aber, soviel ich weiß, Unterhalt für dich zahlen, bis 25, wenn du in Ausbildung bist


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 10. Januar 2009 15:03
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Ab 16 besteht die möglichkeit!


alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 10. Januar 2009 15:04
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Bis du 18 bist haben Deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach Darfst Du wohnen wo du magst und wo du es dir leisten kannst. Wenn es aber allzu schlimm ist kannst du dich an das Jugendamt wenden, die werden dann helfen. Und wenn es noch schlimmer ist gibt es den Kinder und Jugend Notdienst(KLND). Alles gute

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 10. Januar 2009 15:06

Jugend Notdienst(KLND)??? Das ist doch dan bestimmt so ähnlich wie ein heim?oder ist das mehr betreutes Wohnen?

Kommentar von C6511182c3d0583bf8c9e7ac8b1f24d3smallalwine1963 am 10. Januar 2009 15:10

KJND ist erst mal eine Auffangstation für Kinder und Jugendliche denen es sehr schlecht geht,für eine Übergangszeit, von daaus gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sicher auch betreutes Wohnen oder wohnen in einer Wohngruppe, ähnlich wie zu Hause.


ironmenger
beantwortet von ironmenger am 10. Januar 2009 15:07
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Also ick bin mit 16 von zu Hause weg ins "Betreute-Wohnen", aber unter normalen Umständen ab 18 Jahren mit dem richtigen Einkommen oder du ziehst in eine WG das ist auch ne Alternative, wenn du sowas magst.

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 10. Januar 2009 15:18

Also geht das erst ab 16 ?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 10. Januar 2009 15:37
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Mit 18, wenn du dir es leisten kannst.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 10. Januar 2009 20:51
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mit 18 ist doch quatsch. Wenn es so schlimm ist zuhause, geh zum Jugendamt und laß dir dort helfen. Betreutes wohnen oder in eine Pflegefamilie.


anonym
beantwortet von YOUFM am 26. Januar 2009 17:43
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Hey Angelinthedark,

ich kann dir jetzt keine genauen Altersangaben zu deinem Auszug machen, aber ich könnte dir dazu professionelle und seriöse Beratung for free dazu anbieten. Aber von vorne:

Wir sind YOU FM – das Jugendradio des Hessischen Rundfunks in Frankfurt.

In unserer Nachmittags-Show veranstalten wir regelmäßig: „Die Entscheidung Deines Lebens“: Es kommen also HörerInnen zu uns ins Studio, die vor einer wichtigen Entscheidung stehen. Zum Beispiel: Soll ich von zu Hause ausziehen, obwohl ich noch gar kein Geld verdiene?

Abgesehen davon sind aber auch alle möglichen anderen Entscheidungsfelder erlaubt (Weltreise machen, mit dem Rauchen aufhören, sich ein Haustier anschaffen etc.)! Die ganze Nachmittagshow lang werde Ihr dann von Experten, Fachleuten und anderen HörerInnen beraten. In der Hoffnung, dass Euch das bei der Entscheidungsfindung hilft!

Wenn Ihr Lust habt, mitzumachen (oder jemanden kennt, der Lust hätte), dann meldet Euch bei uns! Wichtig ist nur, dass Ihr vor einer wichtigen Entscheidung steht und dass Ihr Lust auf Radio habt. Toll wäre auch, wenn Ihr aus Hessen kommt – aber das ist nicht zwingend Vorraussetzung!

Mailt uns einfach an studio@you-fm.de, das Nachmittags-Team von YOU FM wird sich auf jeden Fall bei Euch melden!

Viele Grüße aus Frankfurt,

Das YOU FM - Team (Julia)


mandelqirl
beantwortet von mandelqirl am 25. April 2009 15:34
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Wenn ich mich nicht irre schon mit 16, vorausgesetzt, die Erziehungsberechtigten stimmen dem zu.


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