Nachdem ich meinen Mieter rausgeschmissen habe, weil dieser nicht mehr Miete bezahlt hat, sind nun seine gesamten Habseligkeiten in einem allgemeinen Kellerabteil gelagert. Auf tel. Ansuchen habe ich ihm vor 3 Wochen aufgefordert, diese Sachen schleunigst abzuholen. Das Mietverhältnis wurde bereits beendet.
Gibt es eine Frist die ich ihm setzen kann, bis ich diese Sachen dann letztendlich selbst verwerten darf ?
Es ist noch ein offener Saldo von ca. 140 Euro gegeben, die er mir schuldet. Mir ist es deshalb wichtig, da in diesen Allgemeinen Keller auch 5 andere Eigentümer Zutritt haben, die natürlich auch schon genervt sind, da hier Platz weggenommen wird.
Du kannst einen extra-Raum anmieten und ihm die Kosten hierfür in Rechnung stellen... Ob er diese zahlt, hängt davon ab, ob er an den Sachen hängt und diese wieder haben will... wenn nicht, bleibst du unter Umständen auf den Kosten sitzen
Tja, das Problem ist, seine Firma ist bankrott und er ist quasi zahlungsunfähig. Womöglich lastet dann mir diese Depot-Firma die Rechnung an. Da bin ich eher vorsichtig.
Vorsicht ist aber auch mit dem Eigentum Anderer geboten! Geh zum Anwalt und lass dich beraten.