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Ab wann darf man über Gegenstände eines Mieters frei verfügen ?

Frage von frankfozzy frankfozzy

Nachdem ich meinen Mieter rausgeschmissen habe, weil dieser nicht mehr Miete bezahlt hat, sind nun seine gesamten Habseligkeiten in einem allgemeinen Kellerabteil gelagert. Auf tel. Ansuchen habe ich ihm vor 3 Wochen aufgefordert, diese Sachen schleunigst abzuholen. Das Mietverhältnis wurde bereits beendet.

Gibt es eine Frist die ich ihm setzen kann, bis ich diese Sachen dann letztendlich selbst verwerten darf ?

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Antworten (13)

  • 4
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Selbst verwerten darfst du die Sachen nicht. Du kannst statt dessen ein Entgelt verlangen, wenn diese Sachen nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeholt werden.

    Kommentar von frankfozzy frankfozzy

    Es ist noch ein offener Saldo von ca. 140 Euro gegeben, die er mir schuldet. Mir ist es deshalb wichtig, da in diesen Allgemeinen Keller auch 5 andere Eigentümer Zutritt haben, die natürlich auch schon genervt sind, da hier Platz weggenommen wird.

    Kommentar von Rosenherz RosenherzRosenherz

    Du kannst einen extra-Raum anmieten und ihm die Kosten hierfür in Rechnung stellen... Ob er diese zahlt, hängt davon ab, ob er an den Sachen hängt und diese wieder haben will... wenn nicht, bleibst du unter Umständen auf den Kosten sitzen

    Kommentar von frankfozzy frankfozzy

    Tja, das Problem ist, seine Firma ist bankrott und er ist quasi zahlungsunfähig. Womöglich lastet dann mir diese Depot-Firma die Rechnung an. Da bin ich eher vorsichtig.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Vorsicht ist aber auch mit dem Eigentum Anderer geboten! Geh zum Anwalt und lass dich beraten.

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    Antwort von Engelsherz Engelsherz

    Nach einer gewissen Zeit kannst du sie (für ihn kostenpflichtig) einlagern, frag mal einen Anwalt..

  • 2
    Antwort von MrWombel MrWombel

    Du darfst die Sachen überhaupt nicht selbst verwenden. Näheres dazu kann Dir der Rechtsbeistand erzählen...

  • 1
    Antwort von Questor Questor

    Das allgemeine Kellerabteil ist für jeden anderen zugänglich?! Dann sei dir sicher, bei mir würde dort schon nichts mehr stehen, "was weiß ich wer das weg geholt hat, das Zeug ständig beaufsichtigen ist wohl zu viel verlangt". Das wäre meine Methode - eiskalt.

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    Antwort von Ilsebil Ilsebil

    erkundige Dich mal beim Mieterbund, die haben in solchen Dingen Erfahrung

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Als Vermieter zum Mieterbund?

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    naja,..die klären den Mieter ja auch auf,über Rechte und Pfichten des Vermieters...somit ist das nicht einmal so ein falscher Tip....wenn ich so darüber nachdenke....

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    für vermieter gibt es ein gegenstück: den haus und grundbesitzerverein. manche dieser veeine übernehmen nicht nur die rechtsberatung (und ggf. vertretung), sondern erledigen betriebskostenabrechnungen und planerische aufgaben.

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    Antwort von Padri Padri

    Wenn die Sachen nach Fristsetzung nicht abgeholt wurde, kann der VM sie aus dem Keller auslagern, muss sie aber noch woanders verwahren. Ich persönlich würde dann noch ein zweites Mal anmahnen mit Androhung von Verwahrungskosten.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    du darfst auf keinen fall selbst die sachen des mieters verwerten.

    du kannst miete für die unterbringung berechnen oder eine firma mit der unterbringung beauftragen.

    für deine forderung würde ich einen titel holen um anschließend die sachen vom gerichtsvollzieher pfänden und verwerten zu lassen. damit kommst du wahrscheinlich an geld aus dem erlös und hast das problem der unterbringung gelöst. leider ist das keine sache von tagen, sondern du musst in wochen oder monaten rechnen.

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    Antwort von soedergren soedergren

    Selbst verwerten darfst du die Sachen gar nicht - du kannst sie allerdings ggf. pfänden lassen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Räumungstitel bei Gericht erwirken und den Gerichtsvollzieher mit der Entsorgung beauftagen. Der Entscheidet darüber, was von den Sachen auf den Müll kann und was zur Versteigerung zur Deckung der Kosten gelangt. Sollten Sie aber inzwischen nicht allzuviel Papier in die Welt gesetzt, also selber keine verwendbare Beweise geschaffen haben und der ausgeschiedene Vertragspartner die Existenz der Sachen nicht beweisen können, würde ich den "Müll" schlicht entsorgen.

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    Antwort von critter critter

    Als Vermieter bist Du sicher im Haus- und Grundbesitzerverein, der Dir weiterhelfen kann.

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    Antwort von Mchoy Mchoy

    Sieh mal hier nach! Das Vermieterpfandrecht... www.vnr.de/artikel/Vermieterpfandrecht+in+der+Praxis.html

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    Antwort von kugel kugel

    Über das Telefongespräch gibt es keinen Beweis. Setz ihm zwei Fristen Frist per Einschreibebrief. Läßt er die vertreichen, dann mach damit, was Du willst.

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    Antwort von coyotincaos coyotincaos

    Schreib ihn an und verlange Einlagerungsgebühren, oder stell alles auf die Strasse, manche können alles gebrauchen.Es bekommt sicher "Beine" ;-)

    Kommentar von frankfozzy frankfozzy

    Das wäre mir etwas zu riskant und auch zu schade. Da behalte ich mir manches selber (Geschirr oder auch Toilettartikel).

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