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Ab wann darf man sich verloben?!

Frage von Wuschelbear13 Wuschelbear13

Mit wie viel Jahren kann man sich verloben? Wie geht das? Was muss man da machen? Und was beutet das eigendlich??? Lg (:

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Antworten (6)

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    Antwort von chaotinjs chaotinjs

    verlobung ist ein eheversprechen und mit 18 jahren ist es auch wichtig bei behörden und ämtern. verloben kann man sich aber auch schon früher.

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    Antwort von Bella73 Bella73

    Eine Verlobung gilt als Heiratsversprechen. Das kannst du jederzeit machen.

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    Antwort von murmelchen900 murmelchen900

    Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft[1][2][3] eingehen.

    In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Auffassung wird zum Beispiel durch die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deutlich, der früher die Zahlung eines „Kranzgeldes“ durch den Verlobten an die Verlobte vorsah, wenn der Verlobte bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr mit seiner Verlobten gehabt hatte und das Verlöbnis aufhob. Dies zeigt, dass heute die Rolle des Verlöbnisses gesellschaftlich und rechtlich eine geringere geworden ist. Das Verlöbnis als Eheversprechen stellt besonders in Kulturen, in denen Ehen von den Eltern arrangiert werden, eine wichtige Phase im schrittweisen Herangehen an die Ehe dar.

    Ihm voran geht die Brautwerbung, die ihrerseits hoch institutionalisiert sein kann, etwa dort, wo sie durch einen Dritten angebahnt (Heiratsvermittler, Schadchen) oder durch einen eigenen Abgesandten der Familie des Mannes oder des Mannes selbst, den Brautwerber, vorgebracht werden muss. Dies kann auch schon während der Kindheit der beiden Ehepartner in spe erfolgen.

    Während der Verlobungszeit wird nicht nur eine (emotionale) Beziehung zwischen zwei Personen, die sich oftmals vorher noch gar nicht oder nur vage kannten, hergestellt und gefestigt, sondern meist auch eine politisch-rechtliche Allianz zwischen den Verwandtschaftsgruppen der beiden beteiligten Personen. Das Verlöbnis dient also nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen der zukünftigen Ehepartner, sondern auch der gegenseitigen Überprüfung der zukünftigen Allianzgruppen.

    Während der Verlobungszeit impliziert die Beziehung zwischen den Verlobten stärkere oder schwächere soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Familien/Verwandtschaftsgruppen. Die Verlobung ist ein nicht einklagbares Eheversprechen.

    Die Verlobung bedeutet traditionellerweise, dass man innerhalb eines Jahres vor den Traualtar schreitet. Dies ist jedoch nicht bindend. In der Neuzeit wird diese Frist eher locker gesehen.

    In früheren Jahrzehnten war mit der Verlobung eine Familienfeier im Kreis der engeren Verwandtschaft oder Familie verbunden. Mittlerweile teilen jedoch die beiden künftigen Heiratswilligen meist nur noch per Grußkarte mit "wir haben uns verlobt".

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    Bei Texten, die nicht von Dir sind, bitte immer Quelle angeben.

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    Antwort von GWIFACH GWIFACH
    Kommentar von GWIFACH GWIFACHGWIFACH

    Auszüge daraus: Allgemeines zur Ehe findet sich bei Eherecht. Die rechtlichen Verhältnisse des Verlöbnisses sind in Deutschland im ersten Titel des Familienrechts[8], also den §§ 1297–1302 BGB geregelt. Danach handelt es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Das einseitige Eheversprechen, das nur einen Partner bindet, kennt das deutsche Recht nicht.

    Da die Regeln über das Verlöbnis für das Versprechen der Verpartnerung entsprechend anwendbar sind, gelten die im Folgenden geschilderten Wirkungen der Verlobung auch entsprechend für die Lebenspartnerschaft (§ 1 Abs. 3 LPartG).

    Anders als bei den sonstigen Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, usw.) ist es beim Verlöbnis nicht möglich, auf Erfüllung, das heißt, auf Bewirkung des gegenseitigen Versprechens, zu klagen. § 1297 Abs. 1 BGB stellt ausdrücklich klar, dass „aus einem Verlöbnis (...) nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden (kann)“.

    Das Verlöbnis ist keine Vorbedingung für eine Heirat, sie kann demnach auch ohne Verlobung erfolgen. In aller Regel findet jedoch eine Verlobung vor der Eheschließung statt, auch wenn sich die Partner darüber nicht im Klaren sein mögen. Da die Verlobung das Versprechen der beiderseitigen Eheschließung darstellt, ist, sobald ein Partner den anderen um dessen Hand bittet und dieser zusagt, von einer Verlobung auszugehen. Zu diesem Zeitpunkt liegen die für einen Vertragsabschluss (siehe hierzu oben) notwendigen Willenserklärungen vor. Es spielt dabei keine Rolle, ob dies in aller Stille oder vor großem Publikum stattfindet.

    Als Verlobte gelten ferner Personen, die sich beim Standesamt zur Eheschließung angemeldet haben.[9]

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    Antwort von linabe linabe

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verl%C3%B6bnis

    Du brauchst nichts zu tun und bist automatisch verlobt, wenn du das Aufgebot beim Standesamt bestellst.

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    Antwort von smiley86 smiley86

    Wenn man einen Heirats Antrag bekommt. Dann "Verlobt" man sich!"

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