Ich habe mal eine Frage (Wie jeder hier)! Ab wie viel Jahren darf sich ein Kind im Internet ohne Erlaubnis der Eltern Registrieren? Ich meine dort, wo nicht steht ab wann.
Außerdem wie steht es bei Browsergames (z.b. Die Stämme)!
Ich habe mal eine Frage (Wie jeder hier)! Ab wie viel Jahren darf sich ein Kind im Internet ohne Erlaubnis der Eltern Registrieren? Ich meine dort, wo nicht steht ab wann.
Außerdem wie steht es bei Browsergames (z.b. Die Stämme)!
Das steht in den AGB des jeweiligen Dienstes. Ausserdem registrierst du dich ja nicht wirklich im Internet, sondern bei Anbietern/Webseiten/Foren etc..
ICQ ist ab 13, sex.de ist ab 18, toggo.de ist vermutlich für jedermann frei.
Wenn es ein Vertrag mit beidseitiger Willenserklärung ist der auf irgendeine Weise mit Geld zu tun hat, ist das Mindestalter 18.
Bis auf die Antwort von nanine, sind alle BISHERIGEN Antworten FALSCH.
Wenn gar nichts drin steht, hat es dich nicht zu interessieren, du kannst rein theoretisch dann "rein".
AGB lesen... denn dort steht meistens auch ganz kleingedruckt ob es kostenpflichtig ist ...
Solange es nichts kostet: immer. Und wenn es was kostet: auch immer, weil im Internet abgeschlossene "Verträge" wertlos sind, weil NIE feststeht, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Zudem sind mit Kindern abgeschlossene Verträge sowieso hinfällig. Kinder, die nicht lesen können, die können ja schliesslich die Vertragsbedingungen gar nicht lesen.
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Wir müssen endlich aufhören zu spinnen: das Internet funktioniert über Verbindungen, die um die ganze Welt gehen. Lokales Recht ist aber nicht gültig, wenn ein Vertrag über "Mittelsmänner" im Ausland abgeschlossen wird. Er ist auch nicht gültig, wenn die Vertragsnehmer nicht eindeutig zu identifizieren sind.
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Wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, müssen die Vertragspartner eindeutig identifiziert werden. Das ist im Internet NICHT möglich. Folgerichtigerweise sind alle dort abgeschlossenen "Verträge" nur dann gültig, wenn sie schriftlich, auf einem Papier, bestätigt werden.
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Jede andere Theorie ist NICHT vertretbar. Juristen sind sich auch meist darüber einig, dass zum Beispiel ein per FAX geschlossener Vertrag NICHT gültig ist ... obwohl beim Fax eine direkte Verbindung zwischen dem Absender und dem Empfänger besteht .. bzw bestand (bei Fax über VoIP ist das inzwischen auch nicht mehr wahr).
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