Ab wann darf man pfefferspray einsetzen ? nur wenn man angegriffen wird oder wie ?
Antworten (8)
-
1Antwort von
derwallyderwally
In Deutschland ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen verboten. Punkt. Sollte man es dennoch verwenden, könnte es in unserem schönen "Rechtsstaat" durchaus passieren, dass dich der Angreifer wegen Körperverletztung anzeigt.... jaja soweit sind wir inzwischen.
Zum Schutz gegen böse Menschen würde ich lieber CS-Gas verwenden.
-
0Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Du darfst auf die Straße gehen und willkührlich damit rumsprühen.
Nein, natürlich nur wenn man sich verteidigen will.
Grundsätztlich ist der Einsazt gegen Menschen GKV.
Handelst du um dich (Oder einen anderen) gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen ist das ganze aber Straffrei->Notwehr. Siehe §32 StGB.
Aber wenn, dann sollte man auch ein gutes Spray haben und nicht so ein 5€ billig mist. Der Schadet nur einem: Dem der es in der Hand hat.
-
0Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Tierabwehrspray darf man in der Öffentlichkeit mit sich führen (auf Versammlungen allerdings nicht). Wenn du jemanden damit einsprühst handelt es sich grundsätzlich um eine gefährliche Körperverletzung.
Der Gesetzgeber möchte aber nicht, dass man bestraft wird, wenn man sich nur verteidigen will. Handelt man in Notwehr (oder Nothilfe), also zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf ein geschütztes Rechtsgut und ist die Verteidigungshandlung erforderlich und nicht unangemessen, kommt man straffrei aus der Sache heraus. In der Praxis spielt die Beweisbarkeit dieses Umstands aber eine große Rolle.
-
-
0Antwort von
ApostatApostat
Nur wenn dein Leib und Leben gefährdet ist und der Einsatz verhältnismässig ist.
Ein Pfefferspray ist immernoch eine Waffe.
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 "Nur wenn dein Leib und Leben gefährdet ist" Falsch.
Kommentar von
ApostatApostat Sondern?
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 Notwehrfähig ist beispielsweise auch die persönliche Freiheit oder das Eigentum.
-
0Antwort von
Hyp3rn0v4Hyp3rn0v4
Ja natürlich nur aus Notwehr. Und selbst da nur wenn es wirklich nötig ist.
-
-
0Antwort von
SplittinBalloonSplittinBalloon
wenn man sich angegriffen fühlt
Kommentar von
Hyp3rn0v4Hyp3rn0v4 Also nimmst du immer wenn dir auf der Straße einer entgegenkommt und dir nicht aus dem Weg geht sondern dich ein bisschen anrempelt dein Pfefferspray und haust ihm das Zeug mal richtig um die Ohren?
cs-gas ? was ist das ?
Das ist ein Reizgas zum Zwecke der Selbstverteidigung.
http://www.kotte-zeller.de/
und dann "CS" eingeben. hat ne Große auswahl
Also erstmal ist der Einsatz von CS-Gas gefährliche Körperverletzung. Genau wie der Einsatz von Pfefferspray.
Anzeigen kann ich jemanden auch wegen Hochverrat, das ist ziemlich egal, anzeigen kann man jeden wengen (fast) allem.
Wichtig ist das Urteil.
Und CS-Gas ist auch wegen der u.U. geringeren Wirkung nicht zu empfelehlen. Außerdem gibts das nur als Sprühwolke und nicht als flüssigstrahl.
dennoch ist in Deutschland der Einsatz von Pfefferspray nur zur Tierabwehr erlaubt.
Du wirst in der BRD keinen einzigen Gegenstand finden der für den einsatz gegen Menschenzugelassen ist.
Völlig egal was du nimmst und wogegen du es einsetzt, es ist eine Straftat. Außer du hanstelst in Notwehr o.ä.