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ab wann darf man mit dem Auto fahren?

Frage von lilith87 lilith87

ich habe das Auto bestellt und das Auto ist schon letzte Woche im Autohaus. Leider liegt das Auto ca. 500km von mir entfernt, daher wird der Verkäufer die Spedition morgen beauftragen lassen und das Auto liefern lassen. Das Auto kommt am nächsten Dienstag/Mittwoch an. vorher wird der Verkäufer mir die Unterlagen für die Zulassungsstelle schicken. Ich habe schon die Karte von der Versicherung bekommen. Ich habe vor, am kommenden Freitag die Unterlagen vom Autohaus und Karte von der Versicherung zur Zulassungsstelle zu gehen. Im Antrag der Versicherung steht, bevor der Antrag geschickt wird, ist zugelassene Auto nur Haftpflichtversichert. Mir ist irgendwie nicht klar, darf ich mit dem Auto fahren, wenn die Versicherung den Antrag bearbeitet hat? und bekomme ich bei der Zulassungsstelle gleich die Kennzeichen? Habt ihr ein Tipp, wie ich genauer vorgehen soll, um mit dem Auto so bald wie möglich fahren zu können.

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Antworten (7)

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Du solltest nicht versäumen, den Versicherungsantrag rechtzeitig abzusenden. Bevor der bei der Versicherung eingeht, hast Du in diesem Fall keinen Kasko-Versicherungsschutz. Du könntest alternativ auch den Versicherer bitten, Dir eine vorläufige Deckungszusage auch für den gewünschten Kasko-Versicherungsschutz zu geben - ordentliche Versicherer können das. Dann kannst Du Dir mit der Absendung des Antrags auch noch ein paar Tage Zeit lassen.

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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Wenn Du die Zusage Deiner Haftpflichtversicherung hast, dass das Auto versichert sein wird, dann gebrauchst Du noch den Kfz-Brief und Deinen Personalausweis (Nicht vergessen!). Damit gehst Du zur Zulassungsstelle und legst die Papier vor. Die Angestellte wird ihn bearbeiten und Dir dann ein Kennzeichen vorschlagen. Wenn es Dir gefällt, nimmst Du es an und lässt irgendwo die Schilder machen. Meist ist im Gebäude der Zulassungsstelle auch ein Schildermacher vorhanden. Wenn dann die Schilder gedruckt wurden und Du die Gebühren bezahlt hast, klebt die Angestellte der Zulassungsstelle die Siegel des Kreises oder der Stadt und die TÜV-Plaketten auf die Schilder und dann kannst Du sie am Fahrzeug befestigen. Vorher darfst Du ohne Schilder keinen Meter auf öffentlichen Strassen fahren!

    Ich hätte keine Spedition mit dem Transport des Autos beauftragt, sondern wäre zu dem Autohaus per Bahn oder öffentlichen Transportmitteln gefahren und hätte dort den Wagen in Empfang genommen. Da spart man oft viel Geld. Aber dazu muss man auch die nötige Zeit haben!

    Kommentar von lilith87 lilith87lilith87

    ich habe schon ausgerechnet. Spedition kostet nur 100 Euro mehr. dafür keinen Stress.

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    Antwort von Chilon Chilon

    Die Versicherung deckt nur eine einfache Haftpflicht, nicht weitere Risiken wie Kasko, falls Du das als Extrakondition haben willst. Aber fahren kann Du das Auto eine gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht ist dann gedeckt.

    Nummernschild bekommt Du bei Firmen die bei der Zulassungsstelle sind. Das geht alles schnell normalerweise. Die montieren das Schild, die Plakette wird geklebt, Du bezahlst da die Steuer, bekommt die Papiere und los geht es. Dauer meist so eine Stunden die Prozedur, wenn keine Wartezeiten sind.

    Kommentar von lilith87 lilith87lilith87

    kfz steuer meinst du? da geht man nicht zum Finanzamt?

    Kommentar von Chilon ChilonChilon

    Das ist in Ländern der BRD unterschiedlich. Einige Zulassungsstellen verlangen nur eine Bank Einzugsermächtigung, andere kassieren das im Auftrag des Finanzamtes das erste Mal.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    andere kassieren das im Auftrag des Finanzamtes das erste Mal.

    Nur mal interessehalber: In welchen Bundesländer ist das so ?

    Kommentar von Chilon ChilonChilon

    Bei allen, das ist bundeseinheitlich geregelt.

    Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht

    die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum gezahlt ist und eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist. Für den Fall, dass der Zulassende keine Einzugsermächtigung erteilen kann, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt eine Bescheinigung zu beantragen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Dass bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt werden muss und dass man eine Bescheinigung des Finanzamts benötigt, wenn das mangels Konto nicht geht, weiss ich auch. Ich habe aber noch nie gehört, dass man die Kfz-Steuer bei der Zulassungsstelle bezahlt.

    Übrigens widersprichst Du dir :

    Das ist in Ländern der BRD unterschiedlich

    und dann:

    Bei allen, das ist bundeseinheitlich geregelt.

    Was denn nun ?

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Du legst bei der Zulassung den shcein der Versicherung vor. Dort bekommst du auch direkt die Nummernschilder. Montiere sie an dein Auto, dann steht dir nichts mehr im Wege :-)

    Fröhliche Fahrt ;-)

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    Antwort von Justinianus Justinianus

    Das Fahrzeug ist mit Zulassung und Ausgabe des Kennzeichens zum Strassenverkehr zugelassen un kann uneingeschränkt benutzt werden.

    Der Passus in den Versicherungsunterlagen bedeutet lediglich, daß mögliche Zusatzversicherungen (Kasko etc.) noch nicht aktiv sind

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Man sollte also bei neuen Autos erst dann einen Kaskoschaden verursachen, wenn man den Versicherungsschein in Händen hat.

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    Antwort von Plupp94 Plupp94

    Wenn du den Antrag abgeben hast ( mit deiner Unterschrift) bist du rechtskräftig versichert.

    Fahr vorsichtig.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Bei der Zulassungsstelle gibt es dann sofort das Nummernschild, und es reicht, wenn du bei deiner Versicherung den Antrag gestellt hast!

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