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Ab wann darf man Knallen? Morgen ab?

Frage von thereflex thereflex

Hallo wollte mich nochmal versichern. Ab morgen darf man ja knallen also ich meine das knallen von silvesterknallern :D... also morgen ab...?

danke im vorraus :)

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reling Reling

    Das ist regional unterschiedlich. Wenn du es genau wissen willst, rufe beim Ordnungsamt an.

    In der Regel gilt: am 31. 12. ab 18 Uhr bis 1.1. um 1 Uhr. Aber wie gesagt - das ist regional unterschiedlich.

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    Antwort von DelfinaLouisa DelfinaLouisa

    ab morgen? Hier in Österreich ist heute erst der 29.

    Kommentar von thereflex thereflexthereflex

    bei uns in deutschland ist auch erst der 29. :D

    Kommentar von DelfinaLouisa DelfinaLouisaDelfinaLouisa

    gut dachte schon ich hätt in den par Wochen was verpasst^^

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    Antwort von karingoehmann karingoehmann

    31.12. regional ab 18 Uhr andere Gemeinden erlauben ab 22 Uhr

    es gibt aber auch Gemeinden, die haben es wirklich ganz verboten (und wer böllert und schießt muss Strafe bezahlen) - zumindest hab ich in den Nachrichten von einer Gemeinde gehört (Name leider vergessen), weil sie auf die Tiere Rücksicht nehmen wollen

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    Antwort von uschi28 uschi28

    Morgen ist noch kein Silvester.Diese Vorknallerei ist das Schlimmste, was Ende des Jahres passiert.

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    Antwort von Tux31 Tux31

    31.12 - 18 Uhr- 1.1 - 1:00Uhr

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    Antwort von tradaix tradaix

    Nur am 31. Dezember und 1. Januar!

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Nix morgen, nur am 31.12.!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk:

    Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24).

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    Antwort von jospe jospe

    übermorgen ab 18 uhr

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    Antwort von jagg3R jagg3R

    morgen 0uhr

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